Gemeinderat tagte

Creglinger müssen fürs Wasser rückwirkend tiefer in die Tasche greifen

Gebühr steigt um zirka 26 Prozent auf 2,64 Euro pro Kubikmeter. Großabnehmer zahlen zehn Prozent weniger. Grundgebühr bleibt unverändert

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Arno Boas
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Der Wasserzins in Creglingen steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 2,64 Euro pro Kubikmeter – daran hat auch eine erneute Kalkulation der Gebühren durch die Fachfirma Schmidt und Häuser nichts geändert.

Creglingen. In der Juli-Sitzung hatte Robert Häuser von der Firma Schmidt und Häuser dem Gemeinderat die Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und der Zählergebühren für die Jahre 2022 und 2023 vorgestellt (wir berichteten). Den Berechnungen zufolge hätte die Zählergrundgebühr sinken, die Verbrauchsgebühr dagegen um fast 30 Prozent steigen können. Das wollte die Mehrheit des Gemeinderats so nicht stehen lassen, damit Großabnehmer nicht zu stark belastet werden. Das Gremium forderte deshalb eine Neukalkulation, die Robert Häuser nun am Dienstag vorstellte. Das Ergebnis: Die Grundgebühr wird nicht gesenkt, der Wasserzins steigt aber trotzdem von 2,10 auf 2,64 Euro pro Kubikmeter.

Gemeinderat in Kürze

Der Creglinger Gemeinderat nahm die Spenden im zweiten Quartal 2022 an. Laut Kämmerin Rica Neckermann waren es insgesamt 4809 Euro (Geldspenden 4679 Euro, Sachspenden 130 Euro). Der Gesamtspendenstand beträgt damit im ersten Halbjahr 5399 Euro.

Im Bereich „Haldenberg“ auf Gemarkung Finsterlohr soll auf einer Fläche von rund 30 Hektar eine Waldflurbereinigung durchgeführt werden. Am Haldenberg gibt es viele kleine Waldgrundstücke, die schwer zu bewirtschaften sind. Die Flurneuordnung mache Sinn, so Bürgermeister Hehn. Der Gemeinderat sah das genauso und stimmte dafür. abo

„Die politisch gewollte Vorgabe war, die Grundgebühr nicht zu senken – was ja möglich gewesen wäre“, so Robert Häuser am Dienstag in der Mehrzweckhalle. Obwohl die Experten also nicht an der Grundgebühr rüttelten, bleibt es letztlich beim Anstieg des Wasserzinses von 2,10 auf 2,64 Euro pro Kubikmeter – das entspricht happigen 26 Prozent.

Um die Großabnehmer nicht zu sehr zu belasten, erhalten sie eine zehnprozentige Gebührenermäßigung, wenn sie mehr als 500 Kubikmeter pro Jahr verbrauchen. Das macht für sie statt 2,64 Euro unter dem Strich 2,38 Euro. Diese Ermäßigung für Großkunden und eine Änderung bei der Wassermenge führten laut Robert Häuser dazu, dass die neue Gebühr für den Rest bei 2,64 Euro bleibt – wie schon bei der ersten Kalkulation.

Robert Häuser verwies darauf, dass man nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, die einer Stadt bei der Kalkulation der Wassergebühr zur Verfügung stehen. Etwa beim Zinsaufwand: „Da haben wir nicht alles eingerechnet, was möglich wäre“. Hätte man das getan, so wäre der Wasserzins auf annähernd drei Euro gestiegen. Die Stadträte Rudi Müller und Siegfried Schambortzki sahen den Grund für den hohen Wasserzins unter anderem in der Ausweisung von Baugebieten, etwa in Schmerbach und Finsterlohr.

Nicht nur Landwirte profitieren

„Die Neubaugebiete belasten den Wasserpreis“, so Schambortzki. Das sah sein Kollege Rudi Müller genau so und verband damit die Frage: „Warum muss ich mich als Landwirt und dem damit verbundenen höheren Wasserbedarf bedeutend mehr an den Kosten für die Baugebiete beteiligen als andere?“ Die Grundgebühr hat man Rudi Müller zufolge unter Bürgermeister Hartmut Holzwarth eingeführt, um damit einen drastischen Anstieg des Wasserzinses zu vermeiden. Im übrigen, so der Stadtrat aus Münster, würden nicht nur Landwirte von der zehnprozentigen Gebührenermäßigung profitieren, sondern auch die Gastronomie, Firmen oder auch städtische Einrichtungen mit hohem Wasserverbrauch.

Kritik am Beschluss

Ein Zuhörer aus Creglingen zeigte kein Verständnis für die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Regelung. „Wir bezuschussen damit Großabnehmer“. Creglingens Bürgermeister Uwe Hehn hingegen konnte mit der Neuregelung leben. „Eine absolute Gerechtigkeit wird es nicht geben“, so sein Credo.

Die neue Gebührenstruktur gilt rückwirkend ab 1. Januar 2022. Das ist möglich, weil der Gemeinderat schon im letzten Jahr einen so genannten „Bevorratungsbeschluss“ gefasst hatte mit dem Ziel, die Gebühren rückwirkend zum 1. Januar 2022 ändern zu können. Der Kalkulationszeitraum ist auf zwei Jahre festgelegt, so dass ab 1. Januar 2024 erneut kalkuliert werden muss. Einer Umstellung auf einen längeren Kalkulationszeitraum (bis zu fünf Jahren) erteilte der Gemeinderat eine Abfuhr.

Redaktion Redakteur bei den FN

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