Buchen. Wenn zu Beginn des neuen Jahres die Bescheide zur Grundsteuer an die Grundstückseigentümer verschickt werden, wird so mancher mit einer unliebsamen Überraschung rechnen müssen. Denn nach dem neuen Landesgesetz spielen bei der Bemessung der Steuer nur die Lage und Größe eine Rolle, aber nicht der Wert eines möglicherweise darauf befindlichen Gebäudes (wir berichteten).
Der Gemeinderat hat bei seiner Sitzung am Montag die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen) von 340 auf 390 Prozent und für die Grundsteuer B (Grundstücke, die nicht unter die Grundsteuer A fallen) von 390 auf 460 Prozent angehoben. Bebaute Grundstücke im Bereich der Grundsteuer B erhalten einen Abschlag von 30 Prozent. Da sich der Grundsteuermessbetrag verringert hat, nimmt die Stadt nach diesem Beschluss nicht mehr Geld durch die Grundsteuer ein als vor der Änderung. „Es ist uns gelungen, Aufkommensneutralität nachzuweisen“, sagte Bürgermeister Roland Burger.
Beigeordneter Benjamin Laber ging auf konkrete Beispiele ein.
Demnach würde die Höhe der Grundsteuer für ein bebautes Grundstück in einem Neubaugebiet wie der Marienhöhe nahezu unverändert bleiben.
Dagegen könnte sich die Steuer für ein unbebautes Grundstück deutlich erhöhen. In einem von Laber gezeigten Beispiel betrug sie mehr als das Zehnfache.
Die Steuer für Geschäftsgrundstücke werden deutlich sinken. Bei einem von dem Beigeordneten gezeigten Beispiel würde die Grundsteuer für eine Fläche von rund 24 000 Quadratmeter von rund 17 000 Euro auf rund 7000 Euro im Jahr fallen.
Der Eigentümer einer Villa auf einem großen Grundstück in einem Baugebiet aus den 1960-er oder 70-er Jahren wird deutlich weniger bezahlen müssen als bisher. Bei einer Grundstücksfläche von rund 1300 Quadratmetern fielen bisher rund 1700 Euro an Steuern an, im kommenden Jahr werden es rund 600 Euro sein.
Für die Eigentümer von kleinen Häusern auf kleinen Grundstücken in einem älteren Baugebiet ändert sich an der Höhe der Steuer dagegen kaum etwas.
Eigentümer eines Einfamilienhauses auf einem sehr großen Grundstück in einem älteren Baugebiet werden erheblich mehr Steuern bezahlen müssen. In dem von Laber aufgeführten Beispiel beträgt die Steuer für ein rund 2000 Quadratmeter großes Grundstück ab 2025 rund 1000 Euro gegenüber rund 300 Euro bisher.
Benjamin Laber fasste die Änderungen bei der Grundsteuer folgendermaßen zusammen: Es werde zu Belastungsverschiebungen kommen. Manche Grundstückseigentümer werden entlastet werden, andere werden mehr bezahlen müssen. „Die Umverteilung ist eine Folge des neuen Modells, das gerechter und transparenter sein soll und Unterschiede in der Nutzung und Größe der Grundstücke berücksichtigt“, sagte der Beigeordnete.
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