Kleinkindbetreuung

Boxberger Gemeinderat erhöht Gebühren für Kita „Wirbelwind“ in Unterschüpf um 8,5 Prozent

Bei den Beiträgen wird erstmals eine Unterscheidung zwischen der Nutzung der Regelöffnungszeit und der Nutzung der verlängerten Öffnungszeit vorgenommen

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Werner Palmert
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Neue Gebühren: Ohne Gegenstimmen beschlossen die Boxberger Gemeinderäte in der öffentlichen Sitzung im Epplinger Gemeindesaal am Montag die Erhöhung der Elternbeiträge für den städtischen Kindergarten „Wirbelwind“ in Unterschüpf um 8,5 Prozent. © Werner Palmert

Boxberg/Epplingen. Unter der Leitung von Bürgermeisterstellvertreter Peter Löffler trafen sich die Boxberger Stadträte zur öffentlichen Sitzung im Epplinger Gemeindesaal. Der Wölchinger Stadtrat und Ortsbeauftragte übernahm kurzfristig die Leitung der Sitzung für Bürgermeisterin Heidrun Beck, die sich aktuell im Mutterschutz befindet und kurz vor der Entbindung ihres zweiten Kindes steht, zu der die Stadträte die besten Grüße an die Rathauschefin übermittelten.

In der zu behandelnden Tagesordnung stimmte der Gemeinderat nach eingehenden Erläuterungen durch die zuständige Sachbearbeiterin Claudia Schlör, der Änderung der Satzung für die Erhebung der Gebühren für den städtischen Kindergarten „Wirbelwind“ in Unterschüpf zu. Auch die von Volker Metzger vorgestellten Bauvorhaben in Schweigern, Epplingen, Schwabhausen und Kupprichhausen wurden genehmigt.

Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den städtischen Kindergarten „Wirbelwind“ in Unterschüpf und die damit verbundene Erhöhung der Elternbeiträge wurde in der Zusammenkunft des Arbeitskreises „Kita“ am 25. Mai bereits eingehend thematisiert. In der öffentlichen Sitzung am Montag im Epplinger Gemeindesaal stellte die zuständige Mitarbeiterin im Boxberger Rathaus, Claudia Schlör, den Sachverhalt nochmals detailliert vor.

Danach wurde die Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 Anfang Mai vom Gemeindetag Baden-Württemberg bekanntgegeben. Diese sieht eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent vor. B

egründet wird diese Erhöhung damit, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind. Nach wie vor unterliegt die Arbeit in der Frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst.

Das angestrebte Ziel bleibe weiterhin ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge, so Schlör. Wie bislang, solle es einen einheitlichen Kindergartenbeitrag im gesamten Stadtgebiet von Boxberg geben. Die Verwaltung plädiere daher dafür, die neuen Elternbeiträge entsprechend der Empfehlungen festzusetzen und an die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung anzupassen. Die Bemessungsgrundlage für die Empfehlungen sind 30 Stunden Öffnungszeit. Bei verlängerten Öffnungszeiten (VÖ), wie im Kindergarten „Wirbelwind“ Unterschüpf praktiziert, sei laut Empfehlung ein Zuschlag von 25 Prozent auf die vorgeschlagenen Beiträge für die Regelgruppe gerechtfertigt. Ab dem neuen Kindergartenjahr 2023/2024 müssen sich die Eltern nun entscheiden, ob ihr Kind in der Regel- oder VÖ-Gruppe betreut wird. Für die Betreuung von unter drei-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen müsse nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben, wie Claudia Schlör ausführte. Dadurch würden Kosten in nahezu doppelter Höhe verursacht.

Vor diesem Hintergrund wäre nach Empfehlung des Gemeindetages ein Zuschlag von 100 Prozent gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. Der Zuschlag bei 30 Wochenstunden solle unverändert bei 80 Euro je Kind bleiben und werde ebenfalls an die Öffnungszeiten angepasst.

Die Beträge sind jeweils für elf Monate berechnet, der Monat August bleibt beitragsfrei. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Beiträge für den Kindergarten Unterschüpf ab dem 1. September 2023 um 8.5 Prozent zu erhöhen, stimmte das Gremium zu. Bei den Beiträgen wird erstmals eine Unterscheidung zwischen der Nutzung der Regelöffnungszeit und der Nutzung der verlängerten Öffnungszeit vorgenommen.

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