Prozess am Amtsgericht

Wieder ein Bad Mergentheimer wegen Kinderpornografie verurteilt

Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, für eine größere Menge an verbotenem Material

Von 
Simon Retzbach
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Aktenordner mit dem Hinweis „Sonderheft Lichtbilder“ liegen bei einem Missbrauchsprozess im Gerichtssaal. Auch im Amtsgericht galt es im Rahmen eines entsprechenden Prozesses, eine größere Menge solchen Bildmaterials zu sichten. © dpa

Erst im Oktober gab es ein Urteil zum Besitz einer „erheblichen Menge“ kinderpornografischen Materials, nun war das Amtsgericht mit einem weiteren Fall befasst. Er weist nicht rein zufällig Ähnlichkeiten zum letzten Kinderpornografie-Prozess auf.

Bad Mergentheim. Im Prozess über den letzten Fall von Kinderpornografie in Bad Mergentheim berichteten die Fränkischen Nachrichten: „Ursprünglich durch Ermittlungen gegen den Mitbewohner des Angeklagten sei man auf die Spur des heute 25-Jährigen gekommen, der sich eindeutig des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials schuldig gemacht habe.“

Besagter 25-Jähriger wurde im Oktober zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Mit dem damals erwähnten Mitbewohner könnte der nun angeklagte Sebastian L. gemeint sein. Der 33-Jährige wohnte zum Tatzeitpunkt in einer Wohngemeinschaft mit dem Verurteilten.

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Im August 2021 kam es im Rahmen von Ermittlungen zu einer Hausdurchsuchung in der Wohngemeinschaft von Sebastian L. Hier fanden die Ermittler auf Mobiltelefon, Notebook, USB-Stick und PC insgesamt über 200 kinder- und jugendpornografische Bilder, wie der Staatsanwalt aus Ellwangen erklärte. Sie zeigten teilweise oder gänzlich entkleidete Kinder und Jugendliche bei entsprechenden Handlungen, das Alter der abgebildeten Personen sei dem Angeklagten laut Anklage bewusst gewesen.

Sebastian L. räumt die Tat umgehend ein. Er ist sichtlich nervös, ringt mit rotem Kopf um Worte, lässt mehrfach ungewollt Pausen. Aus Kostengründen sei er damals in die Wohngemeinschaft gezogen und sei über den dortigen Internetanschluss beim Surfen auf Seiten mit entsprechendem Bildmaterial gelangt. „Ich habe aus Neugier draufgeklickt, das war ein Fehler“, gesteht er.

Richterin skeptisch

Richterin Susanne Friedl ist skeptisch. „Aus Neugier klickt man vielleicht ein bis zwei Mal auf solche Inhalte, bei Ihnen deutet eine große Menge aber auf ein Sammeln hin“, führt sie aus.

Laut Verteidiger Diether Edel ist seinem Mandanten die ganze Sache „hochnotpeinlich“, auf eigene Initiative bemühe er sich bereits um einen Therapieplatz. Lange Wartezeiten würden das Vorhaben jedoch erschweren. Susanne Friedl legt großen Wert auf diese Therapie und schwört den Angeklagten auf diesen Weg ein. „Sie müssen da etwas dagegen tun, das wird nicht von alleine verschwinden“, ermahnt sie den Angeklagten.

Ob auch andere Mitbewohner involviert gewesen seien und man sich gewissermaßen gegenseitig „hochgepusht“ habe? Laut Sebastian L. war das nicht der Fall. Er hält den Besitz von kinderpornografischem Material bei einem Mitbewohner (dem bereits Verurteilten) jedoch für möglich.

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar und auch hier sind einige Parallelen zum Prozess im Oktober erkennbar. Der Tathergang sei durch das Geständnis des Angeklagten eindeutig belegt, er sei des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials ebenfalls schuldig. Wie bei seinem 25-jährigen Mitbewohner wirken das Geständnis und das Fehlen sonstiger Vorstrafen schuldmildernd, eine „größere Menge“ an belastendem Material jedoch verschärfend. So fordert die Staatsanwaltschaft ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung aufgrund einer günstigen Sozialprognose. Dazu kommt eine Geldauflage von 3000 Euro sowie eine deliktspezifische Therapie, die der Angeklagte auf eigene Kosten durchzuführen hat. Eine Forderung, der sich auch die Verteidigung anschließt.

Richterin Friedl und die Schöffinnen lagen mit dem Strafmaß weitgehend auf Linie der Staatsanwaltschaft. Ein Jahr und zehn Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung, lautet das Urteil, welches „vergleichbar zu Urteilen in bisherigen Fällen am Amtsgericht“ sei. Eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro sei zudem an die Kraft-zu-Hohenlohe-Schule in Weikersheim zu zahlen. Eine deliktspezifische Therapie muss der Verurteilte so bald wie möglich antreten. Durch einen beidseitigen Verzicht auf Rechtsmittel wird das Urteil umgehend rechtskräftig.

Redaktion

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