Bad Mergentheim. Die Stadt Bad Mergentheim nimmt ab sofort wieder Anträge zur Unterstützung verschiedener Jugendprojekte entgegen. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Jugendgemeinderat.
Der Gemeinderat möchte die Arbeit der Jugendorganisationen und deren Projekte im Stadtgebiet unterstützen und hat dafür im Haushalt 2023 einen Betrag in Höhe von 2800 Euro bereitgestellt, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Gefördert werden auf Grundlage entsprechender Richtlinien soziale und gemeinnützige Maßnahmen, die der Jugend selbst, der Bürgerschaft der Stadt Bad Mergentheim oder dem Gemeinwohl dienen. Die Höhe der Fördermittel wird je Jugendprojekt grundsätzlich auf maximal 300 Euro festgelegt. Die Verteilung der Mittel verantwortet der Jugendgemeinderat, der auch das Recht hat, bei besonders herausragenden Jugendprojekten ausnahmsweise eine Förderung bis zu 500 Euro zuzulassen.
Die Förderung kann beispielsweise beantragt werden für soziale und gemeinnützige Maßnahmen wie „Aktion saubere Stadt“, Aktionen im Bereich der Jugendarbeit wie Aufführungen, Ausflüge, Zeltlager, bauliche Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Jugendräumen und Treffpunkten, zweckgerichtete Maßnahmen im Jugendbereich der Verbände (wie Projekte oder Ferienangebote) oder für eine für die Jugendarbeit notwendige Materialausstattung (zum Beispiel einheitliche T-Shirts). Die Kriterien sind in Abstimmung zwischen dem verantwortlichen Sachgebiet Kinderbetreuung und dem Jugendgemeinderat in diesem Jahr leicht modifiziert worden. So sollten Projekte einen öffentlichkeitswirksamen Projektgedanken haben, der zum Verein passt. Auch sind sie zu dokumentieren und gerade Veranstaltungen sollten auch bereits vorab beworben werden.
Werbung verbessern
In jedem Fall haben die Verantwortlichen einen Abschlussbericht über das jeweilige Projekt einzuplanen, der auch als Durchführungsnachweis gilt. Dies kann beispielsweise per Pressemitteilung, über Vereinszeitungen, die Internetseite oder den Initiatorinnen und Initiatoren zur Verfügung stehende Social-Media-Kanäle umgesetzt werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach der Projektumsetzung.
Wenn Aktionen in den Sommerferien stattfinden, schlägt die Stadt eine Aufnahme ins Ferienprogramm vor. Dadurch könne auch die Werbung verbessert werden.
Antragsberechtigt sind Jugendgruppen, Jugendorganisationen und Vereine aus dem Gebiet der Großen Kreisstadt Bad Mergentheim. Der Jugendgemeinderat entscheidet in seiner Sitzung am Mittwoch, 14. Juni, über Zulassung und Bewilligung der Fördermittel. Das Gremium hat sich eine Vorstellung der beantragten Projekte durch die Antragssteller vorbehalten. Die schriftlichen Anträge können bis Freitag, 14. April, formlos bei der Stadt Bad Mergentheim, Sachgebiet Kinderbetreuung, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, gestellt werden. Beizulegen ist eine detaillierte Beschreibung des Projekts und eine Übersicht über die Finanzierung. Die Anträge sind grundsätzlich vor Durchführung der Maßnahme zu stellen.
Ausnahmen können vom Jugendgemeinderat zugelassen werden. Nach Entscheidung des Jugendgemeinderates ergeht ein Bewilligungsbescheid. stv