Neues Gremium - Erste Zusammenkunft nach Gründung im Januar / Zuständig für die Region Main-Tauber-Süd

Elf Kommunen bilden „Gemeinsamen Gutachterausschuss Main Tauber Süd“

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stv/sabix
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Auftakt für ein interkommunales Projekt: Die Mitglieder des „Gemeinsamen Gutachterausschusses Main-Tauber-Süd“ kamen mit den Rathauschefinnen und -chefs der Kommunen zusammen. © Stadt Bad Mergentheim

Bad Mergentheim. Der neue „Gemeinsame Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd“ hat zum Jahresanfang seine Arbeit aufgenommen. Er ersetzt künftig die bisherigen Gutachterausschüsse von insgesamt zehn Kommunen. Seine Geschäftsstelle ist bei der Stadt Bad Mergentheim angesiedelt, die die Aufgaben im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übernimmt.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen sowie die Gutachterinnen und Gutachter kamen jetzt zu einem gemeinsamen Termin im Dorfgemeinschaftshaus Neunkirchen zusammen, um sich über das erste halbe Jahr des neuen Verbundes auszutauschen. Ein gemeinsamer Auftakt im Januar hatte wegen der Pandemie nicht stattfinden können.

Modifiziertes Bodenwertmodell

2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer, die über einen so genannten „Einheitswert“ berechnet wird, für verfassungswidrig erklärt. Sie basiere auf veralteten Daten. Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt, das die bisherige Einheitsbewertung ablöst.

Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025. Beim „modifizierten Bodenwertmodell“ basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt. Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer erfolgt anschließend bei Anwendung der Steuermesszahl: Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent.

Bad Mergentheims Oberbürgermeister Udo Glatthaar begrüßte die Runde mit der Feststellung, dass interkommunale Zusammenschlüsse wie dieser vom Land gewünscht und ein wichtiger Schritt der Professionalisierung seien. Er dankte für das Vertrauen in die Stadt Bad Mergentheim bei der federführenden Koordination und die gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit. Schließlich gehe es bei den vom Ausschuss festzulegenden Bodenrichtwerten um nicht weniger als das Fundament einer rechtssicheren Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 nach den Grundstückswerten berechnet wird. Dies unterstrich auch Landrat Christoph Schauder in einem Grußwort, der die Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg als wichtigen Schritt lobte.

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Dem „Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd“ gehören neben Bad Mergentheim die folgenden Städte und Gemeinden an: Ahorn, Assamstadt, Boxberg, Creglingen, Großrinderfeld, Grünsfeld, Lauda-Königshofen, Niederstetten, Weikersheim und Wittighausen. Die Gemeinde Igersheim ist dem gemeinsamen Gutachterausschuss bisher nicht beigetreten.

Vorsitzender des „Gemeinsamen Gutachterausschusses“ ist der Architekt Jochen Elsner. Ihm stehen die weiteren bestellten Fachleute – allein 66 Gutachterinnen und Gutachter sowie Vertreter des Finanzamtes – zur Seite. Die Geschäftsstelle im Neuen Rathaus von Bad Mergentheim wird von Stadtbaudirektor Bernd Straub geleitet. Die Mitgliedskommunen tragen anteilig die Kosten für Verwaltungsaufwand und Geschäftsstelle. Der neue Gutachterausschuss Main-Tauber Süd ist für ein Gebiet mit rund 76 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig.

Vorsitzender Jochen Elsner umriss noch einmal den hohen Aufwand, den der Ausschuss zu betreiben habe: Er führe unter anderem eine Kaufpreissammlung, werte diese aus und ermittle Bodenrichtwerte unter der Einbeziehung weiterer Daten, unter anderem Liegenschafts-Zinssätze, Sachwert-, Gebäude- oder Ertragsfaktoren.

Bei der Arbeit, die vor den Kommunen liege, sei die Bildung eines „Gemeinsamen Gutachterausschusses“ auch aus seiner Sicht zu begrüßen, denn: „Die Grundsteuerreform wird für uns, aber auch für Sie in Ihren Gemeinden eine große Herausforderung.“ Schon in knapp einem Jahr müssten die Grundstückseigentümer ihren Grundsteuerwert an das Finanzamt zu übermitteln, wofür es den exakten Bodenrichtwert brauche.

Dass der neue „Gemeinsame Gutachterausschuss“ nach Gründung sofort mit der Arbeit begonnen hat, zeigte Stadtbaudirektor Bernd Straub in seinem Rückblick auf die vergangenen sechs Monate auf. „Zunächst haben wir vom Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigung unserer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung halten. Dann konnten wir damit beginnen, die Daten und Unterlagen der beteiligten Kommunen zu übernehmen und bereits für neun Kommunen die Bodenrichtwerte 2021/2022 ermitteln.“ Zudem hätten Ausschuss und Geschäftsstelle Einwurfs- und Zuteilungswerte für Umlegungsverfahren festgelegt und bereits 656 Kaufverträge für insgesamt 991 Flurstücke bearbeitet. Bereits 45 ausführliche Gutachten zur Wertermittlung seien vorgelegt worden.

Im Ausblick kündigte Bernd Straub an, dass es in den kommenden Monaten nun darum gehe, eine weitere Vereinheitlichung der Datenstruktur zu erreichen. „Zudem werden wir eine erneute Bodenwertermittlung zum Stand 1. Januar 2022 vorbereiten. Diese ‚Hauptwertfeststellung’ soll flächendeckend greifen und die Grundlage für die Neuermittlung der Grundsteuer bilden.“

Vorliegende Bodenrichtwertkarten für alle Mitgliedskommunen können unter www.bad-mergentheim.de (Such-Stichwort „Gutachterausschuss“) abgerufen werden. Ansprechpartnerin (Geschäftsstelle) des „Gemeinsamen Gutachterausschusses“ ist Annette Drtil, Telefon 07931 / 57-6625. stv/sabix

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