Bad Mergentheim. „Die Parkgebühren in Bad Mergentheim sind seit 2016 nicht erhöht worden. Anlass für die jetzige Anpassung ist in erster Linie die geänderte Umsatzsteuer-Gesetzgebung, die die Stadt dazu verpflichtet, auf vielen Parkplätzen 19 Prozent der Einnahmen abzuführen“, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung vom Dienstag. Diese Neukalkulation sei auf runde Beträge aufgerundet worden. Künftig betrage die Parkgebühr somit 40 statt bisher 30 Cent. Es bleibe bei der Staffelung, dass diese Gebühr für 15 Minuten Parkzeit in Zone 1 gilt, für 30 Minuten Parkzeit in Zone 2 und für 60 Minuten Parkzeit in Zone 3. Die Zonen definieren sich nach der Zentralität der Parkplätze – von innen (zum Beispiel Poststraße, Ledermarkt oder Hans-Heinrich-Ehrler-Platz) nach außen (zum Beispiel Herrenwiesenstraße).
Automaten werden umgestellt
Ab Montag, 3. April, werden innerhalb weniger Tage alle Parkscheinautomaten im Stadtgebiet entsprechend umgestellt, die Tarife sind auch direkt am jeweiligen Automaten zu finden. In diesem Zuge werden auch die beiden Parkscheinautomaten am Parkplatz Solymar Therme im Erlenbachweg sowie der Parkscheinautomat in der Ochsengasse komplett erneuert. Das bargeldlose Bezahlen per Handy bleibt weiterhin überall möglich.
Dass Autos mit E-Kennzeichen kostenlos parken dürfen – wie bisher bei einigen Parkplätzen praktiziert – entfällt künftig. Die Stadt sieht diese „Starthilfe“ für die Elektro-Mobilität nach nun bereits sieben Jahren als nicht mehr notwendig an, da Elektroautos und Plug-In-Hybride inzwischen weit verbreitet seien. Während des Ladevorgangs an den Ladesäulen parken diese Fahrzeuge aber weiterhin kostenfrei.
Aus einem Dutzend bisher gebührenpflichtiger Parkplätze im Altstadt-Kern werden künftig kostenfrei nutzbare Flächen für Kurzzeit-Parkende. Dies gilt für die elf Parkplätze entlang des Kulturforums und der „Zunftstuben“ am Hans-Heinrich-Ehrler-Platz sowie den Parkplatz am Gänsmarkt. Alle diese Parkplätze können künftig mit einer Parkscheibe für 30 Minuten belegt werden, ohne dass eine Gebühr zu entrichten ist.
Bei den Innenstadt-Parkhäusern „Bahnhof“ und „Altstadt/ Schloss“ gibt es keine Änderungen. Die bekannten Gebührensätze bleiben ebenso bestehen wie die erste Stunde kostenfreier Parkzeit. stv
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