Gemeinderat

Keine Katzenschutzverordnung für Assamstadt

Gremium sah rechtliche Voraussetzungen und auch Notwendigkeit nicht gegeben

Von 
Matthias Ernst
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Assamstadt. Christina Leuser hatte im November 2023 dem Gemeinderat eine Forderung nach einer Katzenschutzverordnung mit 166 Unterschriften überreicht. Daraufhin hatte sich die Verwaltung schlau gemacht, welche Voraussetzungen für so eine Verordnung gegeben sein müssen.

Dazu Bürgermeister Joachim Döffinger in seinem Sachvortrag: In Baden-Württemberg haben bisher etwa 70 Kommunen eine Katzenschutzverordnung erlassen (es gibt insgesamt 1101 Kommunen in Baden-Württemberg); im Main-Tauber-Kreis gibt es überhaupt keine Katzenschutzverordnungen. Die nächste Kommune, die über eine Katzenschutzverordnung verfügt, ist die Stadt Möckmühl. Ziel einer Katzenschutzverordnung sei langfristig eine Reduzierung der Anzahl wilder Katzen, die oftmals krank oder verletzt sind, sowie damit einhergehend eine Entlastung der Tierheime durch einen Aufnahmerückgang.

Zentraler Inhalt

Zentraler Inhalt einer Katzenschutzverordnung sei die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrolliert Auslauf gewährt wird, erläuterte der Rathus-Chef. Seitens des Städte- und Gemeindetags wird vom Erlass von Katzenschutzverordnungen eher abgeraten, da eine Überwachung sehr schwer sei. Zumal es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt. „Es liegen keine Hinweise vor, dass es auf Gemarkung Assamstadt besonders viele wilde Katzen oder besonders viele Krankheitsfälle bei Katzen gibt. Dies hat der Tierschutzverein Bad Mergentheim auf Nachfrage bestätigt. Es ist festzuhalten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nicht vorliegen. Insbesondere ist keine hohe Anzahl an wilden Katzen vorhanden beziehungsweise zumindest nicht bekannt. Ebenso liegen keinerlei Erkenntnisse über Katzenkrankheiten oder sonstige Probleme vor“, fuhr er fort.

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Seit einigen Jahren hat die Gemeinde Assamstadt eine Vereinbarung mit dem Tierheim in Bad Mergentheim, durch welchen geregelt ist, dass Fundtiere und herrenlose Tiere, insbesondere auch Katzen, dort aufgenommen werden. Hierfür bezahlt die Gemeinde Assamstadt jährlich gut 1800 Euro (0,80 Euro /Einwohner). Zusätzlich zahle die Gemeinde in diesem Jahr 15 000 Euro für den Tierheimneubau. Die Aufnahme im Tierheim umfasse auch gegebenenfalls erforderliche Kastrationen, ergänzte Döffinger. Von daher empfahl die Verwaltung vom Erlass einer Katzenschutzverordnung abzusehen.

Döffinger dankte allerdings Frau Leuser für ihren Einsatz und bat darum, dass die Halter von Katzen freiwillig für Kastrationen sorgen sollen.

So sah es auch die Mehrheit im Rat und stimmte bei einer Enthaltung gegen eine Katzenschutzverordnung für Assamstadt. Die Zeit sei noch nicht reif dafür, war dabei der Anlass.

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