Forsthaushalt

Kommunalwald Ahorn: Vorerst Abschied von hohen Erlösen

Der Gemeinderat Ahorn nahm den Forsthaushalt 2024 zu Kenntnis. Die Planung wird eher zurückhaltend und vorsichtig vonstatten gehen. Welche Faktoren die Planung im Wald momentan nicht einfach machen.

Von 
Sabine Holroyd
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Der Wald der Gemeinde Ahorn ist für den Betrachter schön anzusehen – doch nicht nur der Borkenkäfer sorgt für einige Unwägbarkeiten. © Sabine Holroyd

Ahorn. Einstimmig nahm der Gemeinderat Ahorn den Forsthaushalt 2024 zur Kenntnis. Forstamtsleiterin Marieke Plate und Revierförster Michael Häffner stellten in der Sitzung in Berolzheim dieses Zahlenwerk vor. Zwei Faktoren machen die Planung im Wald momentan nicht einfach: Die Holzpreise sind gesunken, die kommenden Förderkapazitäten noch nicht bekannt.

Sehr vorsichtige Planung

Fest steht nur, dass die Mittel gekürzt werden. „Deshalb“, so Marieke Plate und Michael Häffner, „haben wir für 2024 eher zurückhaltend und vorsichtig geplant. Seien Sie sicher“, sagte die Forstamtsleiterin an das Gremium gewandt, „dass wir das, was Sie als Kommune an den den Wald betreffenden Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können, in die Wege leiten werden.“

Die Forsteinrichtung – ein Posten, der alle zehn Jahre auf dem Tableau steht – bezeichnete sie als wichtigen Punkt. Die Gemeinde Ahorn muss sie zum Stichtag 1. Januar 2026 erneuern. Im kommenden Jahr werden die Vorarbeiten für die Bestandsaufnahme beginnen. 2025 laufen dann die Forsteinrichtungsarbeiten, bei denen man sich intensiver mit der Planung der nächsten Jahrzehnte im Kommunalwald auseinandersetzen wird.

Den Vollzug des Verwaltungshaushalts 2022 bezeichnete Michael Häffner als erfreulich – er wurde mit einem Plus von 122 893 Euro abgeschlossen. Er erläuterte die einzelnen Posten und erklärte zu der Summe von 18 289 Euro beim Waldschutz: „Wir haben pro Festmeter aufgearbeiteten Schadholzes sechs Euro bekommen – diese Summe erhielt jeder Waldbesitzer auf einen Antrag hin. Diese sechs Euro werden jedoch mit ziemlicher Sicherheit ab dem nächsten Jahr wegfallen.“

Häffner erinnerte an die Zwischenrevision von 2021. Der Gemeinderat entschied damals, den Hiebsatz im Zehnjahreszeitraum von 74 000 auf 80 700 Festmeter zu erhöhen, um die viele starken abgängigen Buchen „abzupuffern“. 2021 bezeichnete er als das „käferruhigste“ Jahr mit 6900 Festmetern. 2022 waren es knapp 8000, und der aktuelle Stand in diesem Jahr seien bereits 13 000 Festmeter von den geplanten 8000. Dadurch errechne sich für die nächsten zwei Jahre nur noch ein ausgeglichenes Soll von 4598 Festmetern.

Mit dieser Zahl sei es nicht zuletzt auch durch die schwierige Situation am Holzmarkt nicht leicht, den Gewinn der „normalen“ 80 000 bis 100 000 Euro zu erzielen, sagte er. Es zeichne sich bereits ab, dass viel Schadbuche anfallen wird, die man nicht stehen lassen könne. Den Einschlag hat er deshalb auf 6250 Erntefestmeter eingeplant.

Michael Häffner sagte: „Durch die diesjährigen Einnahmen mit einem großen Plus von rund 220 000 Euro sind wir sehr gut bedient.“ Dazu kämen noch knapp 50 000 Euro Fördergelder für die Schadholzaufarbeitung in diesem Jahr sowie der Erlös des Käferholzes, das momentan aufgearbeitet werde.

Sein Fazit: „Ich behaupte, dass wir in Ahorn so schnell keine negativen Zahlen schreiben werden, das ist fast unmöglich. Allerdings müssen wir uns in den nächsten zwei Jahren von den hohen Erlösen verabschieden.“Anfang des Jahres, erläuterte er, haben wir für das Käferholz noch über 100 Euro pro Festmeter bekommen, jetzt sind es nur noch zwischen 60 und 65 Euro.“

Marieke Plate stellte nochmals klar, dass man bei den Hiebsatzzahlen zwischen einem entsprechend der Forsteinrichtung geplanten und einem erforderlichen Einschlag unterscheiden müsse. „In den letzten Jahren und 2023 handelte es sich bedingt durch die Borkenkäferkalamität und durch abgängige Buchen, die zum Teil aus Verkehrssicherungsgründen geholt werden mussten, nicht um einen planmäßigen Einschlag.“

Guter Zeitpunkt für Inventur

Klaus Schmidt fragte nach, ob solch eine Forsteinrichtung überhaupt noch Sinn mache. Marieke Plate erwiderte, dass das Landeswaldgesetz zu einer planmäßigen Bewirtschaftung verpflichte und deshalb ein jährlicher Betriebsplan aufgestellt werden müsse – und das sei eben diese Forsteinrichtung für den Zeitraum von zehn Jahren. Nun, empfahl sie, sei auch ein guter Zeitpunkt, um eine Bestandsaufnahme zu machen und zu schauen, wie sich der Waldbestand geändert hat – um dann mit diesen Erkenntnissen für die nächsten Jahrzehnte zu planen.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Tauberbischofsheim

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