Gemeinderat Ahorn beschloss Bebauungsplan

Kärcher in Buch: "Wir sind auf der Zielgeraden"

Der nächste Schritt in Richtung Kärcher-Ansiedlung in Buch ist getan: Der Gemeinderat Ahorn beschloss einstimmig den Bebauungsplan als Satzung. Nun muss der Plan vom Landratsamt genehmigt werden.

Von 
Sabine Holroyd
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In diesem Gewerbegebiet an der Straße „Langenhansen“ in Buch will sich Kärcher mit einem Service-Center ansiedeln. © Sabine Holroyd

Ahorn. Das Familienunternehmen Kärcher aus Winnenden gilt als der weltweit führende Anbieter von Reinigungssystemen und hat sich Buch als neuen Standort für sein Service-Center ausgesucht. Aus Gissigheim will sich die Firma zurückziehen.

In der Gemeinde Ahorn ist die Freude groß. Schließlich kann nicht jede Kommune von der Größe Ahorns einen Weltmarktführer vorweisen. Rund 120 Menschen sollen durch Kärcher in Buch Arbeit finden. Doch eine Familie aus Buch wehrt sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Ansiedlung (wir berichteten).

Nach mehrmaligen Offenlegungsrunden ging es nun in der Sitzung am Dienstag in der Eubigheimer Turnhalle um die endgültige Planfassung und den laut Bürgermeister Benjamin Czernin „lang ersehnten“ Satzungsbeschluss.

„Wir biegen auf die Zielgerade ein“, meinte denn auch der Geschäftsführer bei Walter und Partner, Edgar Kraft. Zum wiederholten Male trug er die Abwägungstabelle mit den Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange vor.

Unter anderem hatten die Ansiedlungsgegner einen „der Rücksichtnahme geschuldeten Abstand“ gegenüber ihrer Grundstücksnutzung gefordert, da „mit einer hohen und langen Fassade der Eindruck der Einmauerung bewirkt“ werde. Der Planer dazu: „Zur Belichtung, Belüftung und zum Brandschutz ist von vornherein ein Mindestmaß an Abstandsflächen in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vorgegeben.“ Diese Flächen würden allesamt eingehalten, „ein Rechtsanspruch auf freie Sicht“ existiere nicht. Die Gebäudeabmessungen des Service-Centers entsprächen den üblichen Gewerbegebäudeabmessungen. Die Schallimmissions-Richtwerte für ein Gewerbegebiet würden Tag und Nacht deutlich eingehalten. An anderer Stelle betonte Kraft erneut, dass sich das Wohngebäude des Einwenders in einem Gewerbegebiet befinde, in dem höhere Immissionspegel als in einem Wohngebiet als Bewertungsgrundlage gelten. Bei der Anordnung einer 44 Meter langen Lärmschutzwand gegenüber dem Wohnhaus des Einwenders gäbe es keinerlei Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm.

Der Projektgegner hatte außerdem auf den „überschätzten Nutzen der Ansiedlung für die Gemeinde und auf die überwiegenden Nachteile für die Allgemeinheit verwiesen, „weswegen es schon an der Erforderlichkeit des Bebauungsplans mangele“. Es handele sich nur um eine Verlagerung des Standorts von Gissigheim nach Buch, die keine neuen Arbeitsplätze schaffe. In Gissigheim gäbe es für die Firma Kärcher „alles, einschließlich drei Hektar sofort bebaubarer Gewerbebauplatz“. In Gissigheim bestehe „keine rechtliche Grundlage“ für ein solches Gewerbegebiet, erwiderte Edgar Kraft, das bisherige Areal dort werde anderweitig genutzt. Außerdem solle das Team auf 120 Mitarbeiter aufgestockt werden.

Auch die Betriebsinhaberwohnung war erneut Thema. Ihre Genehmigung, so Edgar Kraft zum wiederholten Male, sei „nur ausnahmsweise und untergeordnet gegenüber der Grundfläche“ zugelassen worden.

Ebenso ist die Dimensionierung ein weiterer „Dauerbrenner“. Der Planer hierzu: „Ein Gewerbegebäude von 80 mal 110 Metern entspricht nachweisbar den üblichen Abmessungen und ist keinesfalls überdimensioniert. Das kann jeder nachvollziehen und nachmessen“. Außerdem habe der 125 Meter lange Gebäuderiegel des Einwenders bei den vorhandenen gegenüberliegenden Gewerbebetrieben „belegbar zu keinen Bedenken hinsichtlich einer Überdimensionierung geführt.“

Der Einwender führt letztendlich die Vergrämung der Feldlerche, „artenschutzrechtliche Verbotstatbestände hinsichtlich des Hänflings“ und eine nicht ausreichende Erfassung des europäischen Laubfroschs und des Grasfroschs“ an und kommt zu dem Schluss: „Das nicht geeignete Bebauungsplanverfahren ist einzustellen.“

Der Planer führte die Anlage von Blühstreifen als allgemein anerkannte und nachweislich funktionierende Maßnahme zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Feldlerche an. Der Zu- und Abfahrtsverkehr in der Straße „Langenhansen“ löse keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände aus – auch nicht bezüglich des Hänflings, der „möglicherweise“ in den Gehölzen entlang der Straße brütet, und Gras- sowie Laubfrosch kämen im Plangebiet erst gar nicht vor. Edgar Krafts Fazit: „Das Bebauungsplanverfahren wird von der Gemeinde unter Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß durchgeführt.“

Der Gemeinderat stimmte der Abwägung zu und verabschiedete die Satzung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Frühmesser“ sowie die Teiländerung des Bebauungsplans im Gewerbegebiet „Dreibäume“ auf Gemarkung Buch einstimmig. Als nächster Schritt muss der Bebauungsplan vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis genehmigt werden. Dann, so Bürgermeister Czernin, ist das Baurecht geschaffen.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Tauberbischofsheim

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