Als Mitarbeitende in der von der Stadt beauftragten Arbeitsgruppe „Stolpersteine TBB“ lehnen wir die Vertagung eines Gemeinderatsbeschlusses zur Namensänderung unserer Musikschule ab.
Diese Entscheidung darf nicht stillschweigend hingenommen werden.
Die historisch-kritische Aufarbeitung des politischen Wirkens Richard Trunks ist wissenschaftlich dokumentiert und lange allgemein bekannt: Allein schon Trunks „Aufruf für Hitler“ von 1932 muss dazu führen, dass die Tauberbischofsheimer Musikschule seinen Namen nicht weiterhin führen darf.
„Ich glaube an Adolf Hitler und an seine Sendung! Ich glaube an ihn, den überragenden, willensstarken Führer, der diese gewaltige nationale Bewegung geschaffen und dadurch Millionen von deutschen Volksgenossen wieder einen neuen Lebensinhalt gegeben hat.
Ich glaube an ihn, den einzigartigen Menschen, als Inbegriff wahrer Herzensgüte, echter Gesinnungstreue und seltener Charaktergröße. Ich glaube an Adolf Hitler! Er ist vom Schicksal berufen, Deutschland wieder einig, frei und glücklich zu machen.“ (Geschichte der Hochschule für Musik und Theater München von den Anfängen bis 1945, Schneider, Tutzing 2005, S. 335).
Mit seinem frühen Eintritt am 1. November 1931 in die NSDAP bekannte sich Trunk offen und vorbehaltlos zu den ideologischen Zielen des Nationalsozialismus. Mit seinen Kompositionen zu hymnischen Texten nationalsozialistischer Autoren auf Hitler („Feier der neuen Front“) nutzte Trunk bewusst die Emotionalität der Musik für Propagandazwecke.
Wir Unterzeichnende sind ebenfalls im Verein „die schul. – Gedenkstätte Synagoge Wenkheim“ aktiv. In unserer Arbeit fühlen wir uns verpflichtet, die Nazigräuel – nicht nur an der jüdischen Bevölkerung - im Bewusstsein zu halten und durch „Gedenken – Denken – Weiterdenken“ Verantwortung für unsere Demokratie zu übernehmen.
Unsere Arbeit stellt die Schicksale der Opfer in den Mittelpunkt. Wo es aber Opfer gibt, gibt es immer auch Täter.
Richard Trunk, der die Verbrechen der Nationalsozialisten propagandistisch vorbereitet und begleitet hat, muss als ein Mittäter bezeichnet werden.
Ein begeisterter Nationalsozialist darf nicht Namensgeber für eine Tauberbischofsheimer Bildungseinrichtung sein!
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