In einem Tiny-House leben – ganz ehrlich, für mich wäre das nichts. Da würden allein meine Bücher, Schuhe, Handtaschen und Sonnenbrillen die Hälfte der Wohnfläche einnehmen. Aber der Trend ist immer mehr im Kommen: die Reduzierung auf das Notwendigste. In einigen Kommunen trägt man dieser Entwicklung inzwischen Rechnung, indem ganze Siedlungen für Kleinst-Häuser ausgewiesen werden. In Mehlmeisel im Fichtelgebirge beispielsweise gibt es das erste Tiny-House-„Dorf“ Deutschlands. Besonders in Urlaubsorten werden diese Unterkünfte zur kurzzeitigen Miete angeboten.
In Bettingen hat sich jetzt ein Ehepaar dazu entschlossen, so leben zu wollen. Doch der Antrag wurde vom Ortschaftsrat abgelehnt. „Achtsam mit Bauland umgehen“ lautete eine der Begründungen – die völlig nachvollziehbar ist. „Platzverschwendung“ ist eines der Argumente, die bei kleinem Haus auf großem Grund ins Feld geführt werden. Auf der anderen Seite haben auch Kleinst-Haus-Bewohner ein Recht auf einen großen Garten.
Auch das Kleinst-Haus in Bettingen soll auf einem zusammengekauften Grundstück entstehen. Und genau das könnte in Zukunft Raum für Spekulationen geben, vor allem, wenn die neuen Baugebiete in Bettingen direkt am Main ausgewiesen sind. Die Befürchtung ist, dass sich Spekulanten mit Tiny-Häusern als Platzhalter die Grundstücke sichern.
Und so könnte der Antrag aus Bettingen tatsächlich zum Präzedenzfall werden – oder zumindest zum Stein des Anstoßes. Denn jetzt ist die Stadtverwaltung gefordert, mit Fingerspitzengefühl eine Lösung für den Bauherrn zu finden, gleichzeitig aber der Platzhalter-Strategie ein Riegel vorzuschieben.
Machbar wäre dies über die Bauvorschriften, die in den Bebauungsplänen verankert sind. Hier könnte man beispielsweise eine Klausel einbauen, die eine gewisse Relation zwischen Grundstücksgröße und Mindestgrundfläche des Wohnhauses vorschreibt.
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Wird der Trend zur Gefahr?
Heike Barowski über den Bau von Kleinst-Häusern