Windkraft? An sich eine gute Sache. Aber bitte nicht direkt vor der eigenen Haustüre. So oder so ähnlich stehen viele Bewohner des Gemeindeverwaltungsverbands dem Bau von Windrädern gegenüber. Das Sankt-Florians-Prinzip lässt grüßen. Allerdings nicht ganz ohne Grund. Mancher Bürger ist durch den Bau solcher Anlagen tatsächlich beeinträchtigt. Andere wiederum beschleicht ein eher subjektives Unbehagen. Vor allem dann, wenn das Windrad wieder einmal in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft errichtet werden soll. "Es gibt kein Recht auf unverbaute Aussicht", argumentieren die Planer dann regelmäßig.
Einen Widerspruch können aber auch sie nicht auflösen: Weshalb sind die Windräder immer größer geworden, die Abstände aber nicht entsprechend mitgewachsen? Auch ohne sich detailliert mit der zugegeben äußerst komplexen Materie beschäftigt zu haben, spüren viele Menschen, dass bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie etwas zu ihren Lasten in die falsche Richtung läuft. Denn es ist schlichtweg niemandem vermittelbar, weshalb ein Bürger in Baden-Württemberg ein 200 Meter hohes Windrad in 750 Meter Entfernung hinnehmen soll, während das gleiche Windrad in Bayern in einem Abstand von 2000 Metern zur Wohnbebauung stehen müsste.
Gelingen kann die Energiewende am Ende aber nur, wenn sie von den Bürgern mitgetragen und nicht gegen deren Willen einfach durchgedrückt wird. Ein Votum des Walldürner Gemeinderats für die von den Ortschaften gewünschten 1000 Meter Abstand wäre deshalb ein wichtiger Schritt hin zu einer Lösung, die möglichst allen Interessen gerecht wird. Auch wenn sich diese zurzeit scheinbar unvereinbar gegenüber stehen.
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Ralf Scherer zum Abstand von Windkraftanlagen Subjektives Unbehagen
Ralf Scherer zum Abstand von Windkraftanlagen