Bildungsausschuss - Gremium gab positives Signal zur Stichtagsverlegung vom 30. September auf den 30. Juni zum Schuljahr 2020/21

Abc-Schützen werden später eingeschult

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Heike von Brandenstein
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Fünfjährige Abc-Schützen wird es bald nicht mehr geben, denn durch die Verlegung des Einschulungsstichtags vom 30. September auf den 30. Juni zum Schuljahr 2020/21 haben Eltern von im Sommer geborenen Kindern mehr Spielraum. © dpa

Stuttgart/Main-Tauber-Kreis. Mehr Flexibilität beim Einschulungstermin soll es geben. Dafür sprach sich der Bildungsausschuss im baden-württembergischen Landtag aus: ein Erfolg für die Petenten.

Mehr als 24 000 Unterschriften, davon über 21 000 aus Baden-Württemberg, haben drei Mütter aus dem Südweststaat gesammelt, um eine Flexibilisierung des Einschulungstermins für Abc-Schützen zu erreichen. Ziel der Initiative ist es, den Stichtag vom 30. September auf den 30. Juni vorzuverlegen, so dass Kinder, die danach sechs Jahre alt werden, erst im Folgejahr eingeschult werden.

Grünes Licht für Flexibilisierung

Der Bildungsausschuss im baden-württembergischen Landtag hat Ende vergangener Woche mehrheitlich grünes Licht für eine Flexibilisierung des Einschulungstermins gegeben. Das Trio Nicole Stolzenberger aus Großrinderfeld, Katrin Göltenboth und Julia Marschand sind glücklich über diese Entscheidung: „Wir freuen uns über diesen Entschluss sehr. (. . .) Gemeinsam haben wir was Großes gerockt“, lautet der Eintrag unter „Neuigkeiten zu Schuleintritt Baden-Württemberg“ auf der Seite von www.openpetition.de im Internet. Nicole Stolzenberger zeigt sich auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten erleichtert: „Wir sind total glücklich über die Entscheidung und sehr gespannt, ob die Umsetzung auch so schnell erfolgt.“

„Ministerin Dr. Susanne Eisenmann hat in den vergangenen Wochen die Diskussion um die Online-Petition aufmerksam verfolgt und kam zum Entschluss, dass nichts dagegen spricht, dem Wunsch nach mehr Flexibilität und damit der Petition auch nachzugeben“, so Benedikt Reinhard, Pressesprecher des Kultusministeriums.

Verständnis für Anliegen

Eisenmann sagte: „Ich habe für das Anliegen der Eltern Verständnis. Dass sie sich Gedanken über die Einschulung ihrer Kinder machen, ist gut und wichtig. Schließlich ist die Einschulung ein bedeutender Schritt. Das Alter alleine ist dabei nicht entscheidend, sondern stets die Gesamtentwicklung des jeweiligen Kindes. Deswegen spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, unsere bisherige Regelung zu flexibilisieren und den Stichtag auf den 30. Juni zu legen.“

Eine Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2020/21 wird jetzt vom Kultusministerium erarbeitet und mit den Regierungsfraktionen, Verbänden, Gewerkschaften und Gremien besprochen.

Im Vorfeld hatte das Kultusministerium die Petition zum Anlass genommen, um die bislang nicht vorhandenen Daten über die Anzahl der Elternanträge auf Zurückstellung und deren Bewilligung zu erheben. Für das Schuljahr 2018/19 wurden von Erziehungsberechtigten 10 240 Anträge auf Zurückstellung eingereicht. Davon stammen 6122 (59,8 Prozent) von Eltern, deren Kinder zwischen dem 30. Juni und dem 30. September sechs Jahre alt werden. Von den 10 240 Anträgen wurden 153 (1,5 Prozent) von den Grundschulen abgelehnt, 193 Anträge (1,9 Prozent) von den Erziehungsberechtigten zurückgezogen.

Insgesamt wurden damit 9894 (96,6 Prozent) Anträge auf Zurückstellung angenommen, lautet das Ergebnis.

Redaktion Zuständig für die Kreisberichterstattung Main-Tauber

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