Mannheim. Das Mannheimer Arbeitsgericht hat einen neuen Vizepräsidenten: Wie die Justizbehörde mitteilt, hat Ralf Büschler diese Position jetzt übernommen. Der Jurist folgt auf dem Posten Theodor Thewes, der schon Ende 2023 zum Präsidenten des Arbeitsgerichts ernannt worden war. Seither war die Position vakant.
Büschler, Jahrgang 1974 und gebürtig aus Hockenheim, startete seine juristische Laufbahn in der Region: Nach dem Jura-Studium in Heidelberg folgte das Referendariat am Landgericht Mannheim. Ab 2002 arbeitete Büschler dann zunächst als Fachanwalt für Arbeitsrecht in einer Wirtschaftskanzlei im Rhein-Main-Gebiet.
Seit 2008 in der baden-württembergischen Justiz
2008 wechselte er in die Justiz des Landes Baden-Württemberg: Als Arbeitsrichter war er erst in Heilbronn und dann in Karlsruhe tätig, bevor er 2017 als Richter ans Arbeitsgericht in Mannheim kam. Als örtlicher Richerrat und Bezirksricherrat beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg habe Büschler zudem „viele Jahre lang und mit Verve“ die Interessen der jeweiligen Richterschaft vertreten. Richterräte haben an Gerichten etwa die Funktion eines Personalrats, sie vertreten die Interessen der Richterinnen und Richter.
Zudem bringe Büschler besondere Kompetenzen im Bereich IT mit: Er sei sowohl an der erfolgreichen Einführung und stetigen Verbesserung der elektronischen Akte seit 2019 maßgeblich beteiligt gewesen als auch bei der Implementierung der Videotechnik für Gerichtsverhandlungen. Ab 2023 leitete der Richter deshalb auch das IT- und Medienteam des Mannheimer Arbeitsgerichts. tat
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