Berlin. Mit dem Klapprad oder dem E-Tretroller zur Bahnstation im Speckgürtel, Umsteigen in den Regio und ab Zielbahnhof die letzten Kilometer zum Büro: Wer im Verkehrsmittelmix zur Arbeit kommt, schont gegenüber dem Pendeln mit dem Auto mitunter Nerven. Plus: Die Parkplatzsuche entfällt, und oft spart man Zeit. Auch Radtouristen nutzen gern die Bahn. Doch welches Ticket man lösen muss, ob man eine Reservierung braucht oder ob man mit Zweirad überhaupt an Bord von Bus und Bahn darf, ist nicht pauschal zu beantworten.
Das gilt für die Fahrradmitnahme im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB): Wer mit dem Fahrrad reisen möchte, plant besser früh. Die Fahrradstellplätze in den Zügen sind begrenzt. Auf „bahn.de“ oder in der App DB Navigator lassen sich Verbindungen mit möglicher Fahrradmitnahme anzeigen. Tipp: mehr Zeit fürs Umsteigen einplanen. Eine Reservierung ist im Fahrrad-Ticketpreis von 9 Euro je Verbindung enthalten. Diese entfällt allerdings, etwa wenn Reisende ihre Pläne ändern und einen späteren Zug nehmen. Für diesen ist dann eine neue Reservierung für 4,50 Euro nötig. Die Fahrradkarte selbst gilt auch im Nahverkehr (RE, RB und S-Bahnen). Doch gibt es hier grundsätzlich keine Reservierungen für Fahrräder.
Auch Bahnkonkurrent Flixtrain ermöglicht die Fahrradmitnahme, allerdings bislang nur auf den Strecken Köln – Berlin und Hamburg – Stuttgart. Das Angebot soll aber ausgebaut werden. Ein Fahrradplatz kostet hier ebenfalls 9 Euro je Verbindung. Früh buchen empfiehlt sich ebenso.
Das gilt im Bahn-Regionalverkehr: Der größte Unterschied zum Fernverkehr: Man kann nicht reservieren, die Fahrradmitnahme kann nicht garantiert werden. Mit der Extra-„Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs“ für 6 Euro können Fahrgäste je nach Kapazität spontan in die Regionalbahn steigen und verbundübergreifend mit dem Rad durch die ganze Republik reisen.
Das gilt für die Mitnahme in Bussen: Im Fernverkehr mischt Flixbus mit. „In den meisten unserer Flixbusse kannst Du Dein Fahrrad mitnehmen“, so das Unternehmen. Fügt man im Buchungsvorgang ein Fahrrad hinzu, werden nur Fahrten angezeigt, die für Radler mit Bike Plätze frei haben. Kosten: 9 Euro. Allerdings ist die Fahrradmitnahme nur von März bis Oktober möglich. Im öffentlichen Regionalverkehr ist die Mitnahme in Bussen, wie erwähnt, prinzipiell auch erlaubt, doch wird sie in den Verbünden unterschiedlich gehandhabt – etwa mit Sperrzeiten zur Rushhour. Hier sollte man sich lokal informieren.
Diese Fahrradtypen sind erlaubt: Die Deutsche Bahn schließt den Transport von Lastenrädern aus. Andere, mitunter ebenfalls sperrige Bikes dürfen aber an Bord, falls genügend Platz vorhanden ist, zum Beispiel Tandems oder Liegeräder. Auch Räder mit elektronischer Trittunterstützung (Pedelecs) dürfen mit. Die Akkus müssen dabei am Rad bleiben. In den regionalen Verkehrsverbünden sind die Regeln wiederum unterschiedlich. Christian van de Sand von der Stiftung Warentest rät deshalb: „Soll ein spezielles Fahrrad transportiert werden, liest man am besten vorher die jeweiligen Beförderungsbedingungen.“
Das gilt für die Mitnahme von E-Tretrollern: In den Fernzügen der Bahn dürfen E-Scooter als Handgepäck kostenfrei mit, wenn sie zusammengeklappt und sicher verstaut werden. Die Bahn empfiehlt dazu eine Tasche. Ist er nicht zusammenklappbar, darf er nur mit an Bord, wenn auf Gepäckablagen oder Stellflächen unter und zwischen den Sitzen Platz ist. Im regionalen öffentlichen Nahverkehr gibt es auch hier unterschiedliche Regelungen. In Berlin etwa muss man für E-Scooter laut Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ein Fahrradticket lösen. Flixbus und Flixtrain schließen die Mitnahme von E-Scootern pauschal aus. tmn
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