Warnsteik

Diese Rechte haben Fahrgäste bei Ausfällen oder Verspätungen

Durch einen Streik können Züge ausfallen oder sehr verspätet ankommen. Welche Rechte Fahrgäste haben und wie sie eine Entschädigung bekommen.

Von 
Andreas Reiners
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Bei Verspätungen und Ausfällen durch einen Streik, können Fahrgäste Entschädigungen beantragen. © Boris Roessler

Berlin. Die Eisenbahngewerkschaft EVG hat einen Warnstreik für Sonntag, 14. Mai angekündigt. Er soll 50 Stunden dauern. Ausfälle und  Verspätungen stellen Reisende auf eine harte Probe. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man auch an Streik-Tagen ans Ziel gelangt und welche Entschädigungsansprüche Verbraucher geltend machen können.

Was Fahrgäste beim Bahn-Streik tun können
Belege sammeln: Wenn Fahrgäste mit der gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommen, sollten sie Belege sammeln, bevor sie die Reise abbrechen oder sich nach Alternativen umsehen. Betroffene können Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots von einer Information in der App oder auf der Internetseite des Eisenbahnunternehmens machen, auf denen die Verspätung oder der Ausfall des Zugs stehen. Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens können Betroffene anschließend die Reise reklamieren.


Mit dem Taxi weiterfahren: Falls Reisende auf eigene Faust nach einem Taxi suchen, gibt es einige Einschränkungen - nicht jede Taxirechnung muss das Eisenbahnunternehmen nachträglich übernehmen. Nur wenn die geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nachts liegt und Reisende mindestens 60 Minuten später per Zug ankommen würden, muss das Bahnunternehmen die Kosten für eine Taxifahrt bis maximal 80 Euro erstatten. Das gleiche gilt, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und Reisende ihr Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreichen.

Mit dem Auto weiterfahren: Wer an einem Streiktag auf das eigene Auto umsteigt, kann sich die Kosten nicht vom Bahnunternehmen erstatten lassen.
Fahrgastrechte: Entschädigung bei Verspätung beantragen

Entschädigung einfordern: Wer wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich ans Ziel kommt, kann je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Das regelt die entsprechende EU-Fahrgastverordnung. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Verspätung ab. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Ab einer absehbaren Verspätung von über einer Stunde können Fahrgäste auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Ticketpreis zurückverlangen. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft außerdem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Gibt es von dem Unternehmen nichts, sollten Reisende auch hier die Rechnungen für ihre Verpflegung aufbewahren.

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