Ein Großteil der Deutsch-Rapper „Die Fantastischen Vier“ ist bekanntlich sehr fußballaffin. Ob sie jedoch „des Deutschen liebstes Kind“ im Hinterkopf hatten, als sie den Text zum Song „Einfach sein“ geschrieben haben, muss sicherlich bezweifelt werden. Dennoch trifft der Refrain den Nagel auf den Kopf, wenn es um die sportliche Situation einiger Teams aus den Fußballkreisen Buchen und Tauberbischofsheim geht: „Es könnte alles so einfach sein, isses aber nicht.“ Warum es nicht einfach ist, liegt in erster Linie an den Spielgemeinschaften, die vom Badischen Verband gar nicht so gerne gesehen werden, ohne die jedoch im ländlich strukturierten Gebiet viele Vereine bereits von der Fußball-Landkarte verschwunden wären.
Fussballkreis buchen
In der Kreisliga des Fußballkreises Buchen liegen derzeit zwei Spielgemeinschaften auf den Tabellenplätzen 1 und 2: Die SpG Schloßau/Donebach und die SpG Krautheim/Westernhausen. Beide dürfen des halb sehr wohl vom Aufstieg in die Landesliga Odenwald träumen. Das Problem ist: Spielgemeinschaften dürfen laut Spielordnung des Badischen Fußball-Verbandes (BFV) überhaupt nicht in die Landesliga aufsteigen. Mehr noch: Eigentlich dürften sie nicht einmal in der Kreisliga spielen, gäbe es da nicht ein Pilotprojekt, das nur wegen der beiden Fußballkreise Buchen und Tauberbischofsheim eingeführt wurde. In eben diesen beiden Kreisen dürfen Spielgemeinschaften quasi in einer Testphase auch in der Kreisliga spielen, was mittlerweile tatsächlich gang und gäbe ist. Wie immer bei einem Pilotprojekt, ist die Dauer zeitlich begrenzt. In diesem Fall läuft das Projekt zur Saison 2025/26 aus. Dann muss neu entschieden wereden – und niemand weiß natürlich, wie entschieden wird. Auf jeden Fall müssen alle Spielgemeinschaften, die dann in einer der beiden Kreisligen spielen, auf alles gefasst sein.
Zurück zur SpG Schloßau/Donebach und zur SpG Krautheim/Westernhausen: Natürlich ist den Verantwortlichen in den Vereinen längst klar, dass sie unter den augenblicklich geltenden Vorzeichen nicht aufsteigen dürften – außer wenn es eine Namensänderung dahingehend gibt, dass jeweils nur noch ein Verein in der gültigen Bezeichnung auftaucht. „Selbstverständlich haben wir uns schon Gedanken gemacht, wie wir bei einem eventuellen Aufstieg verfahren werden“, sagt Dieter Dietrich, Abteilungsleiter der SpG Schloßau/Donebach. Allerdings seien die Mitglieder der beiden Vereine noch nicht detailliert darüber informiert, weshalb er mit dem Thema noch nicht an die Öffentlichkeit gehen möchte. „Ich denke aber, dass das in den nächsten 8 bis 14 Tagen geschehen wird.“
Klarer ist dagegen die Aussage von Dalibor Stupar von der SpG Krautheim/Westernhausen: „Sollten wir tatsächlich in die Landesliga aufsteigen, nehmen wir das Aufstiegsrecht wahr und würden dort als TSV Krautheim antreten, so schade es auch für den SV Westernhausen wäre“.
Die Spielgemeinschaft Krautheim/Westernhausen bekommt übrigens zu nächsten Saison Zuwachs, und zwar durch den SV Sindelbachtal aus dem Fußballbezirk Hohenlohe. Da steht aber jetzt schon fest, dass der Vereinsname nicht im Namen der SpG auftaucht. „Wir werden ab der kommenden Saison insgesamt drei Mannschaften melden“, so Stupar. „Deshalb wäre es für uns wichtig, dass die derzeitige zweite Mannschaft aus der Kreisklasse B in die Kreisklasse A aufsteigt, damit nicht zwei Teams in der untersten Spielklasse antreten müssen.“
Fussballkreis tbb
Im Fußballkreis Tauberbischofsheim stellt sich der mögliche Aufstieg in die Landesliga nicht als Problem dar. Bei den derzeit fünf Erstplatzierten (TSV Assamstadt, 1. FC Umpfertal, VfB Reicholzheim, SG RaMBo und FV Brehmbachtal) handelt es sich um keine Spielgemeinschaften, sondern höchstens um Vereins-Neugründungen, die in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden.
Aber in den unteren Ligen gibt es eine fast schon skurrile und bizarre Situation, die es so noch nicht gegeben hat. Im Mittelpunkt steht hier der TSV Assamstadt, wenn auch unfreiwillig.
In der Kreisklasse A liegt der TSV Assamstadt II derzeit auf dem vorletzten Tabellenplatz. Sollte sich daran bis zum Ende der Saison nichts ändern, müsste das Team eigentlich absteigen. Jetzt gibt es aber den Zusammenschluss der Vereine aus Külsheim, Uissigheim und Gamburg zum FSV Tauberhöhe. Deren erste Mannschaft spielt in der kommenden Saison in der Kreisliga, die „Zweite“ in der Kreisliga A. Da es aber auch eine dritte Mannschaft geben wird, rutscht einer der beiden bisherigen A-Ligisten aus diesem neuen Verein (entweder Külsheim oder Uissigheim/Gamburg) am Saisonende direkt ans Tabellenende und gilt somit als erster Absteiger. In diesem Fall wäre der TSV Assam–stadt II (Stand jett) schon auf den zwölften Tabellenplatz vorgerückt und würde somit das Relegationsspiel „nach unten“ bestreiten. So weit, so gut.
In der Kreisklasse B ist jetzt aber die SpG Bobstadt/Assamstadt III Tabellenführer. Die dürfte jedoch nicht aufsteigen, wenn der TSV Assamstadt II den Klassenerhalt schafft, weils sonst zwei Teams aus Assamstadt in der Kreisklasse A wären. Steigt jedoch der TSV Assamstadt II ab, dann dürfte die SpG Bobstadt/Assamstadt III hoch in die Kreisklasse A. Allerdings müsste dann zur kommenden Saison die „Nummerierung“ geändert werden, weil laut Spielordnung eine dritte Mannschaft nicht in einer höheren Spielklasse kicken darf als die „Zweite“. Aus „II“ müsste dann „III“ werden – und umgekehrt. Einem derzeit noch durchausmöglichen Relegationsspiel zwischen „II“ und „III“ stünde übrigens laut Spielordnung nichts im Wege.
Auch beim TSV Assamstadt hat man sich mit dieser außergewöhnlichen Situation bereits beschäftigt, wie der stellvertretende Abteilungsleiter Christian Ostertag den FN bestätigte. „Klares Ziel des Vereins ist, dass die zweite Mannschaft in der Kreisklasse A den sportlichen Klassenerhalt schafft. Alles andere muss man dann entscheiden, wenn es soweit ist ist.“
Im Fußballkreis Tauberbischofsheim gibt es übrigens noch ein „Problem“m und zwar in der Kreisklasse C. Dort liegt die SpG Hochhausen/Impfingen II/Tauberbischofsheim III derzeit auf dem zweiten Tabellenplatz, der zum Aufstieg in die Kreisklasse B berechtigt. Allerdings dürfen Spielgemeinschaften, die aus drei Vereinen bestehen, nur in der untersten Liga des Fußballkreises kicken. Umgehen könnte man dies, wenn man einen Vereinsnamen aus der SpG streicht, was natürlich auch nicht jedem gefallen würde.
Aber wie heißt es schon bei den „Fantas“: „Es könnte alles so einfach sein, isses aber nicht.“
Auszüge aus der Spielordnung des Badischen Fußball-Verbandes mit dem Schwerpunkt „Spielgemeinschaften“
Die Bildung von Spielgemeinschaften (SpG) im Herren. und Frauenbereich ist nur in Ausnahmefällen zulässig. SpG können nur auf die Dauer eines Spieljahres gebildet werden. Als Ausnahmefall gilt das Vorliegen einer Notsituation. Eine Notsituation liegt vor, wenn keine Möglichkeit zur Fortsetzung oder Aufnahme des Spielbetriebs auf andere Weise vorhanden ist. Dies ist insbesondere bei nachweisbarem Spielermangel der Fall.
Die SpG muss darauf ausgerichtet sein, dass die beteiligten Vereine schnellmöglich wieder eigenständig am Spielbetrieb teilnehmen können.
SpG werden in der Regel von zwei Vereinen gebildet und können nur am Herren-Spielbetrieb unterhalb der Kreisliga (...) teilnehmen.
Liegen darüber hinausgehende besondere Umstände vor, können SpG im Herrenspielbetrieb auch mit mehr als zwei Vereinen zugelassen werden. Diese SpG können nur in der untersten Spielklasse des betreffenden Kreises (...) teilnehmen.
Der Verbandsvorstand kann auf Vorschlag des Verbandsspielausschusses, des Verbandsjugendausschusses (...) zur allgemeinen Verbesserung der Situation im Spielbetrieb beschließen. Modellvorhaben dürfen für eine Zeitdauer von bis zu drei Jahren durchgeführt werden.
Jeder Verein darf nur eine Mannschaft im Herren- bzw. Frauenspielbetrieb bzw. einer Altersklasse als seine erste Mannschaft bezeichnen. Die weiteren in Konkurrenz spielenden Mannschaften sind fortlaufend zu nummerieren (2. Mannschaft, 3. Mannschaft etc.), wobei die 1. Mannschaft gegenüber der 2. Mannschaft über die niedrigere Nummerierung verfügt usw.
In der Spielklasse, in der eine Mannschaft eines Vereins spielt, kann keine weitere desselben Vereins an den Verbandsspielen teilnehmen. Diese Regelung gilt nicht für die unterste Spielklasse. Spielt ein Verein mit mehreren Mannschaften in der untersten Spielklasse, müssen diese Mannschaften in verschiedenen Staffeln eingeteilt werden, es sei denn, es besteht nur eine Staffel. Steigt eine Mannschaft in eine Spielklasse ab, in der eine andere desselben Vereins spielt, muss diese in die nächstniedrigere Spielklasse absteigen, es sei denn, sie nimmt einen Aufstiegsplatz ein.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/sport/fussball_artikel,-fussball-wenn-ein-moeglicher-aufstieg-viele-probleme-bereitet-_arid,2189026.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/tauberbischofsheim.html
[2] https://www.fnweb.de/orte/krautheim.html
[3] https://www.fnweb.de/orte/kuelsheim.html