Gericht - Chef eines Dental-Labors wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 52 800 Euro verurteilt

21 Kilo Feingold nicht für Zähne verwendet

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Würzburg. 21 Kilo Feingold, die der Chef eines Dental-Labors im Landkreis Main- Spessart einkaufte, hat er über Jahre hinweg anschließend nicht für Zähne verwendet, sondern am Finanzamt vorbei über seine Hausbank in Liechtenstein "vermögenswirksam" angelegt.

Den 48 jährigen nicht vorbestraften Unternehmer verurteilte ein Schöffengericht jetzt wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 52 800 Euro. Da er seine "Schulden" beim Finanzamt, über 150 000 Euro plus Zinsen und Aufschlägen inzwischen restlos bezahlt und bei Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis geboten hat, wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Er könne davon ausgehen, so Richter Jürgen Weber zum Angeklagten, dass die Steuerfahndung nach der Vorgeschichte künftig verstärkt sein Unternehmen "im Auge" haben wird. Er empfehle daher, um ein Wiedersehen bei Gericht zu vermeiden, künftig nicht mehr zu tricksen.

Um Steuern zu sparen, hatte der erfolgreiche Geschäftsmann jahrelang dem Finanzamt "getürkte" Unterlagen zukommen lassen: Er hat zum Beispiel umfangreiche Bonuszahlungen in Höhe von weit über 100 000 US-Dollar nicht angegeben, die er als guter Gold-Kunde von einem Unternehmen aus USA per Scheck erhielt. Von fünf, in seiner Firma angeblich geringfügig beschäftigten Frauen waren vier erfunden, die fünfte gab es zwar, aber sie arbeitete nicht im Labor, sondern beim Angeklagten daheim. Ein teures Gerät für den Zahnarzt, das der Angeklagte unter Betriebsausgaben verbuchte, stand tatsächlich nicht in seinem Labor, sondern in der Praxis eines Verwandten und eine Reihe von Unternehmen stellte dem Mann aus der Dental-Branche auftragsgemäß Gefälligkeits-Rechnungen aus, die sich für die Einkommenssteuer- und andere Steuererklärungen zu Geld machen ließen.

Der für den Angeklagten zuständige Steuerfahnder des Finanzamts Würzburg hat auf eine in der Branche selten anzutreffende hohe kriminelle Energie seines "Kunden" hingewiesen. Der habe nicht auf einer Schiene, sondern in voller Bandbreite gemogelt, um sein Vermögen auf Kosten des Staates und der Steuerzahler zu vermehren.

Von den Goldgeschäften abgesehen, hatte der Angeklagte zum Beispiel nach dem Orkan "Emma", Ende Februar 2008, für seinen Betrieb einen Sturmschaden in Höhe von knapp 10 000 Euro geltend gemacht. Die Rechnung eines Bedachungsunternehmens stand allerdings in Zusammenhang mit Arbeiten an einem Bauvorhaben des Angeklagten am Stadtrand von Würzburg. In die dort geplante, tempelähnliche Villa wollte er eigentlich eines Tages selbst einziehen, hat aber, um die Finanzierungskosten absetzen zu können, angegeben, dass die Wohnanlage vermietet werde. Der Neubau, viel größer und üppiger als genehmigt, beschäftigte jahrelang als Würzburgs spektakulärster "Schwarzbau" die Medien und Verwaltungsgerichte und ist, nach Einstellung der Bauarbeiten, seit Jahren eine repräsentative Bau-Ruine. fb

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