Justiz - Die Katastrophe in Lobenhausen und die Folgen / Ein zum Tatzeitpunkt 20-Jähriger muss sich wegen fahrlässiger Brandstiftung vor Gereicht verantworten

Wie kam es zum Mühlenbrand an der Jagst?

Von 
Jens Sitarek
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Am 22. August 2015 steht die Mühle in Lobenhausen in Flammen. Das Ausmaß des Schadens zeigt sich zwei Tage später. © Archiv Hohenloher Tagblatt

Ohne das Feuer in Lobenhausen hätte es keine Jagstkatastrophe gegeben. Jetzt muss sich ein junger Mann wegen fahrlässiger Brandstiftung vor dem Amtsgericht Langenburg verantworten.

Lobenhausen. Der 22. August 2015 war ein heißer Tag. Überhaupt war der ganze Monat außergewöhnlich warm und deutlich zu trocken. Die Jagst führte Niedrigwasser – und das war für das, was sich am Abend und in der Nacht in Lobenhausen an der Mühle abspielte und Tage danach flussabwärts, nicht ganz unbedeutend.

An diesem 22. August ging gegen 21.30 Uhr ein Notruf bei der Feuerwehr ein: Die Mühle nahe Kirchberg/Jagst brennt. Der Herd des Großbrandes lag vermutlich in einer Lagerhalle neben dem Mühlengebäude aus dem Jahr 1921. Unter Lebensgefahr gelang es den Feuerwehren schließlich, das alte Gebäude zu retten.

155 Einsatzkräfte mit 35 Fahrzeugen waren vor Ort, inklusive DRK und Polizei. Für viele war es ein noch nie dagewesener Einsatz, heißt es in der Rückschau. Verletzt wurde niemand. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen spricht später von einem Schaden von 2,6 Millionen Euro.

Massives Fischsterben

In der Brandnacht gelangte mit Kunstdünger kontaminiertes Löschwasser in die Jagst. Dieser Eintrag löste ein massives Fischsterben aus. Dass die Giftfahne den Neckar erreichte, wie einige Medien mutmaßten, bestätigte sich nicht. Das Löschwasser rief Hunderte Hilfskräfte von THW und Feuerwehr aus der Region auf den Plan, die mit riesigen Pumpen anrückten und die Jagst mit Sauerstoff anreicherten.

Dieser Rettungseinsatz kostete viel Geld. Bei den drei betroffenen Landratsämtern türmten sich Rechnungen von fast drei Millionen Euro: 1,6 Millionen Euro beim Landkreis Heilbronn, 1,1 Millionen Euro beim Hohenlohekreis, 258 000 Euro beim Landkreis Schwäbisch Hall.

Seit dem Unglück, das als Jagstkatastrophe traurige Berühmtheit erlangte, passierte viel. Die für Umwelt und für Naturschutz zuständigen Landesministerien beauftragten das Regierungspräsidium Stuttgart mit dem Aktionsprogramm Jagst.

Doch der Großbrand hat auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen ermittelte gegen den Mühlenbetreiber wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung. Er lagerte ammoniumhaltige Mineraldünger- Produkte ohne behördliche Genehmigung. Die Staatsanwalt -

schaft geht davon aus, „dass es bei Einhaltung der für die Lagerung der Gefahrstoffe erforderlichen Sorgfalt und der Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen nicht zu einer Kontaminierung des Löschwassers aufgrund des Brandes, einer Beeinträchtigung des ökologischen Flusssystems und dann zu einem Fischsterben in der Jagst gekommen wäre“. Gegen einen Strafbefehl über 10 500 Euro legte der Mühlenbetreiber Einspruch ein, mit Verweis auf seine Schadenersatzzahlung im Zivilprozess. Den in der Summe reduzierten Strafbefehl über 6300 Euro (90 Tagessätze à 70 Euro) akzeptierte er schließlich. Somit ist dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Weil es sich um nicht mehr als 90 Tagessätze handelt, gilt der Mühlenbetreiber als nicht vorbestraft.

Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen einen zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung. Sie legt diesem zur Last, am 22. August 2015 „auf dem Gelände der Lobenhauser Mühle – einige Meter von einer Lagerhalle – mit Einwilligung des Grundstückseigentümers Abfälle verbrannt“ zu haben.

Zudem soll der Beschuldigte die Feuerstelle verlassen haben, durch Funkenflug seien später Lagerhalle und Silos in Brand geraten. Laut Recherchen der örtlichen Zeitung soll es sich bei den Abfällen um Papier, Kartonagen und Paletten gehandelt haben.

Das Amtsgericht Langenburg lehnte einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen den jungen Mann, der ebenfalls eine Geldstrafe vorsah, ab. Es könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass das Feuer, das er auf dem Gelände der Mühle machte, um Abfälle zu verbrennen, ursächlich dafür gewesen sei, dass später Lagerhalle und Silos in Brand gerieten. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Einspruch ein.

Neues Brandgutachten

Daraufhin beschäftigte sich die Jugendkammer des Landgerichts Ellwangen als Beschwerdekammer mit dem Einspruch. Ergebnis: Sie verwies den Strafbefehl zurück an das Amtsgericht. Da nun wiederum der Betroffene Einspruch einlegte, kommt es nun zur Hauptverhandlung.

Beginn ist am Mittwoch, 11. September, um 9 Uhr. Wegen des zu erwartenden Andrangs gibt es eine Einlasskontrolle. Für den 18. September und den 1. Oktober hat das Gericht Folgetermine anberaumt. 18 Zeugen und ein Sachverständiger sind geladen. Bei Letzterem handelt es sich um einen externen Brandsachverständigen, der ein neues Gutachten angefertigt hat. Wie kam es zum Mühlenbrand? Es könnte sein, dass es auf diese Frage eine belastbare Antwort gibt.

Rund 21 Tonnen tote Fische, genau genommen 21 142 Kilogramm, listen die Angelvereine, Fischereiberechtigten und Verpächter auf, die sie nach dem Mühlenbrand in und an der Jagst einsammelten. Allein die Hälfte kommt vom Fischereiverein Kirchberg. Die Gesamtsumme ergibt sich anhand der Wiegescheine von der Tierkörperbeseitigungsanlage in Sulzdorf.

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