Röttingen. Schwerpunkte der jüngsten Röttinger Stadtratssitzung unter der Leitung des stellvertretenden Bürgermeisters Josef Geßner war das Thema Windenergieanlagen. In der zwölften Verordnung zur Änderung des Regionalplans Region Würzburg (2) ist die Fläche „WK 36“ als Vorbehaltsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen enthalten. Das Areal grenzt an Weikersheimer Stadtgebiet.
Die Stadt Röttingen hat in der Vergangenheit mit einem Normenkontrollverfahren gegen den Regionalen Planungsverband wegen Unwirksamkeit des Regionalplans mit dem Ziel auf Herausnahme der Gebietsfläche WK 36 geklagt. Die Verwaltungsgemeinschaft Röttingen hat einen gemeinsamen Flächennutzungsplan, mit welchem eine Windenergiefläche in der Gemarkung Riedenheim und gleichzeitig alle übrigen Flächen der Verwaltungsgemeinschaft als Ausschlussflächen ausgewiesen wurden.
Hintergrund ist das neue Bedarfsgesetz
Der Flächennutzungsplan konnte seinerzeit dem Regionalplan entgegengehalten werden, so dass aufgrund dessen das im Regionalplan ausgewiesene Windenergiegebiet WK 36 nicht mit Windenergieanlagen beplant werden konnte. Zum 1. Februar 2023 ist das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz in Kraft getreten. Es handelt sich hier um ein Bundesgesetz, das höherrangig zum Landesrecht ist. Es schreibt den regionalen Planungsverbänden vor, bis zum 31. Dezember 2027 1,1 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 1,8 Prozent der Bundesfläche für den beschleunigten Ausbau der Windenergie auszuweisen. Deshalb wird eine Teilfortschreibung des Regionalplans Würzburg (2) notwendig.
Investoren können zusammen mit den Grundstückseigentümern alleine Baurecht beantragen. Die Stadt Röttingen hat daher ihr Normenkontrollverfahren wiederaufleben lassen und im Anschluss eine Anfechtungsklage gegen die Erklärung der ersten Feststellung der Zielerreichung des Flächenbeitragswertes im Regionalplan eingereicht.
Röttinger wollen gebündeltes Projekt
Da das WK 36-Gebiet aufgrund der aktuellen geänderten gesetzlichen Rechtslage ohne Mitwirken der Kommune bebaut werden darf, sind Projektierer auf verschiedene Eigentümer zugegangen, um ein Windenergieprojekt umsetzen zu können. In einer Bürgerversammlung in der Gemarkung Strüth am 17. Juli 2024 wurde mehrheitlich abgestimmt, dass der Wunsch besteht, ein Windenergieprojekt nur gemeinsam gestalten zu wollen. Es soll verhindert werden, dass einzelne Eigentümer mit einem Projektierer allein in Planungen gehen – was die neue Rechtslage ermöglicht.
Um jedoch unkontrollierte Errichtungen von Windenergieanlagen zu unterbinden, hat die Stadt Röttingen in Absprache mit dem Stadtrat zusammen mit der Firma Agrokraft entsprechende Poolverträge vorbereitet. Fast alle Flächeneigentümer des W 36 II-Gebiets der Gemarkung Strüth haben sich in der Zwischenzeit bereit erklärt, den Poolvertrag (einen Pachtvertrag) zu unterzeichnen. Die Flächen sind gegenüber der Stadt Röttingen gesichert.
Bürgerversammlungen im September
Die Stadt Röttingen wird am 25. September 2025 im Bürgerhaus Strüth, 19.30 Uhr, und am 29. September 2025 in der Aula der Grundschule Röttingen um 19 Uhr eine für alle öffentliche Bürgerversammlung zusammen mit der Firma Agrokraft und der Firma Enerlogo abhalten. Hier soll der Sachstand nochmals ausführlich vorgestellt und die weitere Vorgehensweise geschildert werden.
Der Stadtrat Röttingen stimmte in seiner Sitzung nach ausführlicher Erläuterung des Sachverhalts durch Susanne Harder dem Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Röttingen, der Firma Agrokraft und der Firma Enerlogo einstimmig zu. Hierdurch ist die gemeinsame Umsetzung eines Windenergieprojektes gesichert.
Durch das erste Modernisierungsgesetz wurde die gesetzliche Stellplatzpflicht in der Bayerischen Bauordnung mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 abgeschafft. Daher beauftragte der Rat Geschäftsstellenleiterin Susanne Harder, eine Stellplatzsatzung bis zur nächsten Sitzung am 15. September 2025 zu erarbeiten. Diese hat dann auch nach dem 1. Oktober 2025 Gültigkeit.
Beitragserhöhung für Tierschutz abgelehnt
Einstimmig abgelehnt wurde in Rat die Vertragsänderung des Tierschutzvereins Würzburg. Die sah eine Erhöhung des Beitrags pro Einwohner von 0,31 Euro auf einen Euro vor. Durch die Sanierung des Storchenbrunnens im Friedhof wird es künftig nur noch vier Wasserentnahmestellen geben. Diese werden durch leicht zu bedienende Gießkannenbefüllungen ersetzt.
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