Hardheim. Die Informationsversammlung zur gemarkungsübergreifenden Windkraftpotenzialfläche lief - nicht zuletzt dank der guten Moderation durch Andreas Scheurig von der Bio-Energie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber (H.O.T.) - sehr diszipliniert ab. Als sich allerdings gegen 22.30 Uhr die Emotionen von Standortgegnern der Bürgerinitiative "WindWahnSinn" hochschaukelten, machte Bürgermeister Volker Rohm von seinem Hausrecht Gebrauch und schloss die Versammlung.
Im zweiten Teil, aber auch schon nach jedem Vortrag, war ausgiebig Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen. Ob eine Anlage wirtschaftlich arbeitet, sei bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung irrelevant, erklärte Axel Kral auf Anfrage von Martin Thoma (Bretzingen), der Windgeschwindigkeit und Windhäufigkeit thematisierte. Die Überfahrt über sein Grundstück kann ein Anlieger laut Krahl verweigern.
Frage der Haftung
Eine "Nachschusspflicht" für die Gesellschafter gebe es in der Bürger-Energiegenossenschaft nicht, wenn diese in finanzielle Schwierigkeiten gerate, erklärte Harald Endreß, Geschäftsführer von ZEAG Erneuerbare Energien. "Jeder Gesellschafter haftet nur mit seiner Einlage."
Wolfram Fitz (Bretzingen) ging es um die Beschattung durch die Windräder, Waldstettens Ortsvorsteher Helmut Hartmann um das Landschaftsbild und den Anblick für die Bürger. Nach welchen Gesichtspunkten die Standorte ausgewählt worden seien, wollte Albrecht Reichert (Bretzingen) wissen. Endreß verwies auf die Zielvorgaben, den Eingriff in die Natur möglichst gering zu halten und dennoch größtmögliche Wirtschaftlichkeit zu erzielen, sowie die erforderliche Genehmigungsfähigkeit.
Ob ein Standort im Wald oder auf der freien Fläche besser geeignet sei (Reichert)? Unter Berücksichtigung aller Auswahlkriterien werden derzeit die meisten Projekte im Wald realisiert, verdeutlichte Endreß.
Dass der geplante Windpark in einem Wasserschutzgebiet liege, sei bekannt, erklärte Peter Beck auf einen Hinweis von Martin Thomas. "Das ist berücksichtigt. Mögliche Auswirkungen werden im Rahmen der erforderlichen Gutachten im kommenden Jahr überprüft."
Von wem Beck bezahlt werde, wollte Thoma wissen? Von der ZEAG, hieß es. Aber das Landratsamt als Genehmigungsbehörde überprüfe sein Gutachten genauestens, ergänzte Krahl.
"Wenn wir definitiv wissen, dass ein Milan durch ein Windrad sterben würde, so ist dieses nicht zulässig", hieß es auf Anfrage von Wolfram Fitz nach der Berücksichtigung von Milan, Schwarzstorch und Co.
Beim Autofahren gebe es eine 10 000-fache höhere Belästigung durch Infraschall als in der Nähe von Windrädern, verdeutlichte Beck. Es gebe keine messbaren Belege oder Untersuchungen für die Schädlichkeit des Infraschall in der Nähe von Windrädern sowie Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Erträge durch Schattenwurf (Anfrage Bernhard Seeber, Hardheim).
Infraschall und Lärmimmissionen
H. Nohe aus Höpfingen erkundige sich nach der Grundlastfähigkeit, Albrecht Reichert wies darauf hin, dass es sich nicht nur um ein Bretzinger und Waldstettener Problem handele, sondern die Hardheimer und Höpfinger ebenso betroffen seien, wie auch die Photosimulationen von Peter Beck bewiesen, die 2015 noch präzisiert werden sollen.
"Unsere Aufgabe ist es, Flächen, die noch adäquat aufgeforstet werden können, zu suchen. Sie müssen nicht im Gemeindebesitz sein", so die Antwort auf die nächste Frage.
Die 0,1 Lux des Blinklichtes einer jeden Anlage liege 90 Prozent unter dem Grenzwert von einem Lux, erläuterte Axel Krahl Wolfram Fitz. Die Stärke der synchron eingestellten Schutzeinrichtung für den Flugverkehr könne man je nach Wetterlage anpassen.
Die höchstmögliche Lautstärke komme weniger als zehn Prozent des Jahres zum Tragen, erläuterte Endreß. Die Höchstgrenze liege im Mischgebiet bei 45 dB, 30 dB Außenbelastung gebe es alleine schon bei leichtem Wind, 50 bis 80 dB bei einem zwischenmenschlichen Gespräch, ließ Krahl Zahlen sprechen.
Wie die Entscheidung für den Projektierer zustande kam, wollte Karl-Josef Weidinger (Schweinberg) wissen. Bürgermeister Rohm verwies auf eine gemeinsame Sitzung des Hardheimer und Höpfinger Gemeinderates in der Erftalstube, bei der sich vier mögliche Projektierer vorstellten. "Unabhängig voneinander wurde dann in jedem der beiden Gremien eine Wahl getroffen."
Außerdem hätten die Gemeinderäte sich für größtmögliche Bürgerbeteiligung ausgesprochen und seien nicht dem Vorschlag der Verwaltungen gefolgt, möglichst hohe Einnahmen für die Kommunen zu generieren.
Die Gemeinden stellen die Flächen zur Verfügung und erhalten dafür Pachteinnahmen. Außerdem bringe jede Gemeinde als Festbetrag 1000 Euro als Gesellschafter ein, ergänzte Bürgermeister Adalbert Hauck, "damit die Kommunen das Heft in der Hand behalten."
Der Standort liege im FFH-Gebiet, merkte Bernhard Seeber an (42 Hektar). "Wir müssen prüfen, was der Schutzgrund ist und ob Tiere beeinträchtigt sind". Aber grundsätzlich könne man auch FFH-Gebiete als Vorrangzonen überplanen, erklärten die Fachleute. i.E.
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