Landesjugendticket

Neue Richtlinien für Schülerfahrkarten

Landkreis ändert die Satzung für die Beförderung von Schülern

Lesedauer: 

Neckar-Odenwald-Kreis. Der Kreistag hat am Mittwoch die Änderung der Schülerbeförderungskostensatzung einstimmig beschlossen. Die neue Satzung wird zum 1. März in Kraft treten. Hauptgrund für die Änderung der Satzung ist die Einführung des landesweiten Jugendtickets in Baden-Württemberg zum 1. März 2023. Das teilte das Landratsamt mit.

Durch die Einführung des landesweit gültigen Jugendtickets in Baden-Württemberg mit dem „JugendticketBW“ setzt das Land Baden-Württemberg Maßstäbe in Sachen Mobilität und Klimaschutz. Für 365 Euro im Jahr kann der Bus- und Bahnverkehr von Schülern, Studenten, Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr sowie alle weiteren Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr im ganzen Bundesland genutzt werden.

Dieses Ticket soll die bisherigen Schülerfahrkarten „Maxx-Ticket“ im VRN-Gebiet (Kosten ab dem 1. Januar 51,20 Euro) und das Sunshine-Ticket im HNV-Gebiet (Kosten ab dem 1. Januar 57,50 Euro) ablösen. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kombiniert das bisherige „Maxx-Ticket“ mit dem landesweit gültigen Jugendticket als „VRN JugendticketBW“. Somit erhält das neue Ticket die Gültigkeit in Baden-Württemberg und im gesamten VRN-Gebiet.

Der Neckar-Odenwald-Kreis hat in der Kreistagssitzung am 16. Mai 2022 den Beschluss gefasst, das Angebot anzunehmen und zusammen mit den Verkehrsverbünden und Abo-Centern das „JugendticketBW“ im Landkreis einzuführen.

Grundlegend überarbeitet

Mit der Einführung des Tickets musste allerdings auch die Schülerbeförderungskostensatzung des Neckar-Odenwald-Kreises grundlegend überarbeitet werden. Die wesentlichen Regelungen der neuen Satzung sind: Schulkinder der Grundschulen erhalten künftig einen Zuschuss des Landkreises in voller Höhe des Ticketpreises des „JugendticketBW“, sofern die allgemein bekannten Maßgaben der Schülerbeförderungskostensatzung wie die Einhaltung der Mindestentfernung oder die nächstgelegene Schule erfüllt sind. Ab der Klasse 5 wird das Ticket nicht mehr bezuschusst. Denn durch die deutlich günstigeren Preise profitieren alle Ticketinhaber auch ohne Zuschuss mit einem Wechsel auf das „JugendticketBW“.

Differenzbetrag

Wird in Einzelfällen ein anderes Ticket erworben, das nicht die kostengünstigste Lösung für den Schulweg darstellt, erstattet der Landkreis den Differenzbetrag, der den Eigenanteil in Höhe von 365 Euro im Schuljahr übersteigt.

Für Schulkinder, welche für den Schulweg eine gesonderte Beförderungsart nutzen, werden außerdem die Eigenanteile neu strukturiert. Diese betragen für Grundschüler künftig 25 Euro und alle anderen Schüler ab der 5. Klasse einheitlich 55 Euro pro Fahrmonat. Eine Befreiung in voller Höhe des Ticketpreises ist weiterhin für Familien ab dem dritten zuschussberechtigten Kind oder für Pflegekinder vorgesehen. Diese Bestimmungen und Voraussetzungen bleiben damit unverändert. Für den Kreishaushalt bedeutet die Einführung des landesweiten Jugendtickets sowie die Änderung der Schülerbeförderungskostensatzung Mehrkosten in Höhe von rund 315.000 Euro im Jahr.

Weitere Angaben und Daten gerade zum Vergleich der Schülerjahreskarten können auf der Homepage des Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis abgerufen werden.

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten