Buchen. „Die vorgezogene Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus. Und sie führt zu engen Fristen für die Briefwahl“, so die Stadt Buchen in einer Mitteilung.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten voraussichtlich ab Mitte Januar bis spätestens 2. Februar zugestellt, so die Verantwortlichen weiter.
Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen habe und glaube, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden.
Die Wahlbenachrichtigung sei Voraussetzung für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Diese Unterlagen können persönlich im Bürgerbüro unter Vorlage des Vordrucks aus der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Aufgrund der kurzen Frist und der nicht unerheblichen Postlaufzeiten könne das sinnvoll sein.
Die Beantragung geht ebenso online über ein Erfassungsformular auf der Homepage der Stadt Buchen (hierzu werden Daten benötigt, die die Wahlbenachrichtigung enthält) oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Dieser QR-Code führt zur Online-Eingabemaske wie auch der link auf der Seite www.buchen.de.
Auch ein schriftlicher Antrag mit dem Rücksendeformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder eine formlose Beantragung per E-Mail an buergerbuero@buchen.de ist möglich. In diesem Fall sind die persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) anzugeben.
Grundsätzlich sei unbedingt zu beachten, dass die vorgezogene Bundestagswahl zu verkürzten Fristen führe. Erst nach Lieferung der Stimmzettel, die voraussichtlich im Laufe der ersten Februarwoche im Rathaus eintreffen werden, könnten Briefwahlunterlagen versendet bzw. ausgegeben werden. Das werde vermutlich ab 10. Februar der Fall sein.
Für den Postversand der Briefwahlunterlagen bleibe also nur eine relativ kurze Zeitspanne. Die Stadtverwaltung richte sich darauf ein – dennoch bestehe das Risiko, dass die Wähler die Unterlagen erst wenige Tage vor dem Wahltag im Briefkasten haben, wenn der Postweg gewählt wird. Die Postlaufzeiten seien natürlich auch beim Rückversand zu beachten.
Wer seine Briefwahlunterlagen zum Beispiel wegen einer Urlaubsreise dringend zu einem bestimmten Zeitpunkt benötige, sollte die Unterlagen, wie oben bereits erwähnt, auf jeden Fall nach dem 10. Februar direkt im Bürgerbüro beantragen.
Dort besteht auch die Möglichkeit, den Stimmzettel gleich vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und abzugeben.
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