Änderung - Kraftfahrzeugsteuer wird ab 4. April in Baden-Württemberg nicht mehr vom Finanzamt eingezogen

Zollämter übernehmen neue Aufgabe

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Die Kraftfahrzeugsteuer wird künftig von den Hauptzollämtern verwaltet und eingezogen. Ab 4. April übernehmen sie diese Aufgabe in Baden-Württemberg offiziell von den Finanzämtern.

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Main-Tauber-Kreis. Die Finanzämter verabschieden sich von der Kraftfahrzeugsteuer. Ab dem 4. April wird die Kraftfahrzeugsteuer von den Hauptzollämtern verwaltet und eingezogen.

Seit Mitte Februar übernimmt der Bund stufenweise die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern. Stichtag für die Übernahme der Verwaltung in Baden-Württemberg ist der 4. April.

Bis dahin stehen den Fahrzeughaltern - neben den örtlichen Zulassungsstellen - wie gewohnt die Finanzämter als Ansprechpartner für die Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Danach übernehmen die Hauptzollämter diese Aufgabe. Für den Main-Tauber-Kreis ist das Hauptzollamt Heilbronn, Standort Tauberbischofsheim, Ganter Campus 3, in Tauberbischofsheim zuständig. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs und für den Halterwechsel bleiben nach wie vor die Zulassungsstellen der Landratsämter zuständig.

Die von den Finanzämtern erteilten Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der Lastschrifteinzug wird automatisch umgestellt. Insoweit ist von den Fahrzeughaltern nichts zu veranlassen. Wer allerdings am Lastschriftverfahren nicht teilnimmt und seine Kraftfahrzeugsteuer zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt selbst überweist, muss ab dem 4. April an die Bundeskasse zahlen.

Die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer betrifft in Baden-Württemberg über acht Millionen angemeldete Fahrzeuge mit einem Kraftfahrzeugsteueraufkommen von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro. Jedes Jahr müssen dafür etwa 2,7 Millionen An-, Um- und Abmeldungen in Kraftfahrzeugsteuerbescheiden berücksichtigt und verarbeitet werden.

Die Bediensteten der Zollverwaltung wurden im Laufe des vergangenen Jahres für diese Tätigkeit ausgebildet und im Rahmen von Hospitationen in den Finanzämtern in die neuen Aufgaben eingewiesen.

Bereits seit dem 1. Juli 2009 steht die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer dem Bund zu. Die Finanzämter als Landesfinanzbehörden verwalten seither die Kraftfahrzeugsteuer im Auftrag des Bundes.

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