Main-Tauber-Kreis. Das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt. Damit sollen diese Ökosysteme geschützt werden. Die Regelung gilt ab Freitag, 14. Juli, und bis mindestens Freitag, 18. August. Anlass für die Entscheidung war die anhaltende Trockenheit, die verbreitet zu Niedrigwasser in Seen, Flüssen und Bächen gesorgt hat. Zudem ist auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme einiger abflussstärkerer Gewässer bzw. Fließstrecken dieser Gewässer. Ausgenommen sind der Main, die Tauber, der Aalbach (von der Mündung in den Main bei Bettingen bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), der Welzbach (von der Mündung in die Tauber bei Werbach bis Ortseingang Werbachhausen), der Brehmbach (von der Mündung in die Tauber bei Tauberbischofsheim bis Ortsausgang Königheim), der Grünbach (von der Mündung in die Tauber bei Gerlachsheim bis Ortseingang Grünsfeldhausen), der Wittigbach (von der Mündung in den Grünbach in Grünsfeld bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), die Umpfer (von der Mündung in die Tauber bei Königshofen bis Ortseingang Boxberg), der Wachbach (von der Mündung in die Tauber bei Bad Mergentheim bis Ortsausgang Neunkirchen) sowie der Vorbach (von der Mündung in die Tauber bei Weikersheim bis Ortsausgang Niederstetten).
Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen zum Zwecke der Bewässerung und zum Tränken von Vieh muss laut dem Landratsamt möglicherweise auch über den 18. August hinaus untersagt werden, wenn die Trockenheit fortdauert. Auch könne es notwendig werden, die räumliche Geltung auf zusätzliche, bisher ausgenommene Gewässer zu erweitern. Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer.
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