Gemeinderat

Eintritt ins Freibad wird ab 2024 teurer

Moderate Erhöhung beschlossen. Marktgemeinde weist Behindertenparkplätze aus

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Neubrunn. In der Gemeinderatssitzung in Neubrunn wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

Der Markt Helmstadt hat die 1. Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet nördlich der Würzburger Straße“ beschlossen. Der Gemeinderat Neubrunn hatte keine beschloss keine Anregungen oder Änderungsvorschläge.

Nicht an allen kommunalen Objekten sind bisher Parkplätze für Menschen mit Behinderung ausgewiesen. Der Gemeinderat befasste sich nun mit dieser Thematik und beschloss, jeweils an den Rathäusern in Neubrunn und Böttigheim einen Parkplatz entsprechend zu kennzeichnen.

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An der Turnhalle Neubrunn wird ein Parkplatz und an der Frankenlandhalle Böttigheim zwei Parkplätze dauerhaft ausgewiesen. An der Festhalle Neubrunn werden drei Parkplätze jeweils bei den entsprechenden Veranstaltungen eingerichtet.

Die Eintrittspreise für das Neubrunner Freibad wurden zuletzt 2019 erhöht. Nach Beendigung der Badesaison wurde die Kalkulation der Preise angepasst. Der Gemeinderat beschloss eine moderate Erhöhung. In diesem Zuge wurde auch die 1. Änderungsgebührensatzung beschlossen.

Laut des Bayerischen Gemeindetags entfällt das begründungslose Widerspruchsrecht aus Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung gegen Funkwasserzähler zum 1. Januar 2024. Die Satzung in Neubrunn wurde entsprechend aktualisiert. Im Zuge des Neuerlasses dieser Satzung bot sich auch der Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zum 1. Januar 2024 an. Dem Erlass der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung und der Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn stimmte der Gemeinderat zu.

Die Bayernwerk Netz GmbH plant die Verschönerung der Turmstation am Freibad Neubrunn. Hierzu soll seitens der Gemeinde ein „Themenwunsch“ mitgeteilt werden. Der Marktgemeinderat sprach sich für das Thema „Schwimmbad“ als Gestaltungsvorschlag aus.

Das Bundeskabinett hat am 16. August den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Kommunen bis 100 000 Einwohner müssen Wärmepläne bis 30. Juni 2026 erstellen. Über die Kommunalrichtlinie des Bundes ist bis Ende 2023 die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zu 90 Prozent förderfähig.

Der Marktgemeinderat beschloss, eine n entsprechenden Förderantrag zu stellen.

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