Cannabis-Legalisierung

Cannabis-Legalisierung: Wo darf gekifft werden und wo nicht?

Seit Ostermontag ist in Deutschland „Bubatz legal“. Genauer: Der Konsum und Besitz von Cannabis - allerdings ist der Konsum geknüpft an gewisse Beschränkungen. Doch wo darf nun eigentlich gekifft werden und wo nicht?

Von 
Gerd Weimer
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Seit Ostermontag ist Cannabiskonsum und dessen Besitz in Deutschland legal. © dpa

Odenwald-Tauber. Seit Ostermontag ist der Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland legal – wenn auch unter gewissen Einschränkungen. Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Allerdings darf nicht überall konsumiert werden. Das neue Gesetz sieht örtliche Beschränkungen vor.

Auf der Bubatzkarte wird gezeigt, wo man zukünftig kiffen darf - und wo nicht. © Bubatzkarte / Weimer

Grundsätzlich darf Cannabis nicht „in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren“ konsumiert werden, wie es im Gesetz heißt. Auch ist der Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite nicht erlaubt. In Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor, definiert das Gesetz. Zudem ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr nicht erlaubt.

Im Internet gibt es unter der Adresse www.bubatzkarte.de eine Karte, die (ohne Gewähr) zeigt, wo die Verbotszonen liegen. 

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