Heilbronn/Odenwald-Tauber. Insgesamt wurden an 60 unterschiedlichen Örtlichkeiten im Zuständigkeitsbereich, die stark von Radfahrern frequentiert sind, Präsenz gezeigt und Kontrollen durchgeführt. Dabei überprüften die Einsatzkräfte 854 Fahrzeuge. Darunter befanden sich unter anderem 729 Radfahrer. 169 Personen waren mit Pedelecs oder E-Bikes unterwegs. Bei den restlichen Fahrzeugen handelte es sich beispielsweise um Kraftfahrzeuge wie Pkw, Lkw oder Krafträder.
Während des Tages, zwischen 6 und 20 Uhr, wurden 239 Verstöße gegen diverse Rechtsvorschriften festgestellt. 195 der Regelverstöße wurden von Radfahrern begangen. Neben der Missachtung von Straßenschildern, Ampeln oder der Ablenkung durch ein Mobiltelefon wurden unter anderem technische Mängel an 148 Rädern festgestellt. Ebenfalls waren sechs Radler unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol unterwegs.
Auf Seite der Kraftfahrer wurden 15 Halte- oder Parkverstöße, durch die der Radverkehr behindert oder gefährdet wurde, geahndet. Ebenfalls wurde eine per Haftbefehl gesuchte Person ermittelt.
Der Radverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Mobilitätswende. Der in der Vergangenheit stetige Anstieg von polizeilich registrierten Fahrradunfällen zeigt, dass die Verkehrsvorschriften eingehalten werden sollten, um solchen Unfällen präventiv entgegenzuwirken.
Jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, muss ihren Teil zur Verkehrssicherheit beitragen. Dies beginnt mit der Einhaltung der Verkehrsvorschriften und endet mit der erhöhten Aufmerksamkeit sowie der Rücksichtsnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Nur so kann das Ziel der „Vision Zero“, einem Straßenverkehr ohne Getötete und Verletzte, auf europäischer und nationaler Ebene erreicht werden.
Folgende Botschaften sind der Polizei in Bezug auf den Radverkehr besonders wichtig: „Nimm mich wahr!“: Eine gute Erkennbarkeit von Radfahrern ist elementar für die Vermeidung von Gefahrensituationen. Bekleidung und Beleuchtungseinrichtungen sollten darauf ausgelegt sein. „Die rote Ampel gilt für alle! und Bei Rot gilt Stopp!“: Ein Zusammenstoß bei roter Ampel kann lebensgefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Das gilt auch bei eigener Rotlichtmissachtung. „Fokus auf den Verkehr!“: Ob im Kraftfahrzeug, auf dem Fahrrad oder zu Fuß: Im Straßenverkehr werden alle Sinne benötigt. Jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko. „Mit klarem Kopf auf Spur!“: Bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist ein klarer Kopf gefragt. Alkohol und sonstige Drogen sind damit nicht vereinbar. „Schutzzonen achten!“: Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Radfahrer nicht gefährdet werden können. „Vorsicht beim Richtungswechsel!“: Umsicht und Rücksicht sind buchstäblich zu verstehen, wenn es darum geht, gefahrlos abzubiegen. Abbiegen nach links verlangt von Radfahrenden besonders umsichtiges Verhalten. Bei rechts abbiegenden Fahrzeugen birgt besonders der tote Winkel unkalkulierbare Gefahren für Radfahrende. Im Auto den Schulterblick nicht vergessen. „Gleiches Recht für alle!“: Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. „Keine Behinderungen!“: Rad- und Fußwege müssen zur Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern frei bleiben. Parken und Halten auf Geh- und Radwegen ist tabu. „Überholen nur mit Abstand!“: Ein Abweichen von der Fahrlinie ist beim Radfahrer nie ausgeschlossen. Der Überholabstand muss stets ausreichend sein – 1,50 Meter innerhalb geschlossener Ortschaften sowie zwei Meter außerhalb geschlossener Ortschaften. pol
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