Sensibilisierung

15 von 38 Jugendlichen gelingt der Kauf von hochprozentigem Alkohol

Jugendamt und Polizei nehmen Testkäufe im Main-Tauber-Kreis vor

Von 
lra
Lesedauer: 
Bei den Alkoholtestkäufen im Main-Tauber-Kreis fand in acht Fällen keinerlei Alterskontrolle statt. © dpa

Main-Tauber-Kreis. Im Juli hat das Jugendamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Polizeirevieren des Polizeipräsidiums Heilbronn an mehreren Tagen Alkoholtestkäufe vorgenommen.

„Noch immer ist die Zahl von Jugendlichen unter 18 Jahren zu hoch, die nach dem Genuss von für sie nicht erlaubten branntweinhaltigen Getränken in zeitweise stark alkoholisiertem Zustand aufgegriffen werden. Mit diesen Testkäufen wollen wir die festgestellten Verstöße senken und für einen achtsamen Umgang sensibilisieren“, erklärt Sozialdezernentin Elisabeth Krug die gemeinsame Initiative.

Ergebnis der Testkäufe

Unter der Aufsicht von Mitarbeitenden des Jugendamtes sowie der Polizei haben minderjährige Auszubildende des Landratsamtes in insgesamt 38 Einzelhandelsgeschäften, Getränkehandlungen sowie Tankstellen gezielt branntweinhaltigen Alkohol ausgesucht und diesen an der Kasse bezahlen wollen.

Mehr zum Thema

Kommunale Kriminalprävention

Bei mehr als der Hälfte kam es zu Beanstandungen

Veröffentlicht
Von
pm
Mehr erfahren
Polizeieinsatz

Mann auf Balkon zielt in Heilbronn mit Waffe auf Kinder

Veröffentlicht
Von
pol
Mehr erfahren
Weitere Details zum schweren Unfall am Samstag

Igersheim: Nach Flucht in der Ortsmitte verhaftet

Veröffentlicht
Von
Sascha Bickel
Mehr erfahren

In insgesamt 15 Fällen gelang es den Testkäufern, das für sie verbotene Getränk zu kaufen. In 30 Fällen wurde zwar der Ausweis der Testkäuferinnen und Testkäufer eingesehen und überprüft, dennoch der Alkohol nach der Prüfung verkauft und in acht Fällen fand keinerlei Alterskontrolle statt.

Unmittelbar nach dem Kauf wurden alle 38 Testkäufe aufgedeckt und die Kassierer im Beisein der Filialleitung über den erfolgten Testkauf informiert. Im Falle des Bestehens eines Testkaufs erhielt das betroffene Verkaufspersonal eine schriftliche Belobigung durch das Polizeipräsidium Heilbronn.

Die Kassierer, welche an die jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufer das branntweinhaltige Getränk abgegeben haben, erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Für solche Verstöße können Bußgelder bis zu einer Höhe von 2000 Euro verhängt werden.

Die nach wie vor zahlreichen aufgriffe alkoholisierter Jugendlicher durch die Polizei sowie die Anzahl an festgestellten Verstößen im Rahmen der vorgenommenen Testkäufe zu senken, ist erklärtes Ziel der Mitarbeitenden des Jugendamtes und der Polizei. lra

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten