Pandemie - Seit Montag haben bundesweit die Friseur-Geschäfte wieder offen – sie sind aber nicht die einzigen, die vom Teillockdown profitieren / Unterschiedliche Regelungen

Wer in den Bundesländern wieder öffnen darf

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dpa
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Baumärkte und Gartencenter dürfen seit Montag wieder öffnen. © dpa

Berlin. Der Wunsch nach mehr Normalität und Öffnungen in Zeiten der Corona-Pandemie wird immer größer. Ab diesem Montag dürfen die Friseure bundesweit wieder öffnen - doch vielerorts bleibt es nicht dabei. In manchen Bundesländern machen zusätzlich Gärtnereien wieder ihre Türen auf, in anderen stehen die längst offen. Ein Überblick, was außer bei den Friseuren so passiert:

Hamburg:

Die Hansestadt ist das einzige Land, in dem es bis auf die Öffnung der Friseure erst einmal keine weiteren Lockerungen gibt. Es gilt seit dem Wochenende sogar eine verschärfte Maskenpflicht für stark besuchte Orte wie den Jungfernstieg.

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Niedersachsen, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern:

Auch hier tut sich außer bei den Friseuren wenig Neues – weil einiges längst geöffnet ist. Blumenläden zum Beispiel bieten dort ihre Ware bereits wieder an. In Berlin können bestellte Blumen abgeholt werden. Auch Gartenmärkte haben in Niedersachsen und Bremen bereits auf und öffnen nun auch in Mecklenburg-Vorpommern. In Berlin haben die Buchläden den zweiten Lockdown von Anfang an nicht mitgemacht.

Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Thüringen:

In Hessen dürfen außer den Friseuren nur Betriebe für medizinisch und hygienisch notwendige Behandlungen öffnen, etwa Fußpflege- und Nagelstudios. In den anderen drei Ländern können Gartenmärkte wieder ihre Ware anbieten, in Baden-Württemberg auch Blumenläden sowie Baumärkte, wenn sie dort nur Pflanzen und Gartenbedarf verkaufen. In Thüringen dürfen Blumenläden wieder aufmachen, ebenso in Brandenburg, wenn die Verkaufsfläche zu mehr als 50 Prozent im Freien liegt. Baumärkte dürfen Gartencenter öffnen, wenn die Verkaufsfläche überwiegend im Freien liegt.

Sachsen:

Das einstige Hochinzidenzland öffnet neben Fußpflegestudios auch Fahrschulen für jene, die den „Schein“ beruflich brauchen. Musikschulen dürfen solche Schüler einzeln unterrichten, die vor einer wichtigen Prüfung stehen.

Bayern, Sachsen-Anhalt:

Hier dürfen Gärtnereien und Baumärkte ihre Tore wieder aufsperren, in Bayern auch Blumenläden. In beiden Ländern kann man sich auch die Füße wieder professionell pflegen lassen.

Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland:

In allen vier Bundesländern haben Gartenmärkte wieder geöffnet. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz können Floristen wieder Blumen verkaufen, in NRW war der Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen bereis vorher gestattet. Die Regierung in Düsseldorf erlaubt ebenso wie ihre Mainzer Kollegen Angebote in Musikschulen. Rheinland-Pfalz öffnet zusätzlich auch Fahrschulen und erlaubt wie das Saarland Termin-Shopping im Einzelhandel. 

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