Justiz - Terrorverdacht: Zum Prozessauftakt gegen den wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat angeklagten Bundeswehroffizier erheben dessen Anwälte Vorwürfe

Verteidiger sehen Franco A. als Opfer von Hetze

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Eva Krafczyk, Isabell Scheuplein
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Der Angeklagte Franco A. (r.) spricht zum Prozessauftakt mit seinem Verteidiger Johannes Hock (sitzend) und Moritz Schmitt-Fricke. © dpa

Frankfurt/Main. Ein Bundeswehroffizier unter Terrorverdacht, eine Verteidigung mit heftigen Anschuldigungen gegen die Ankläger: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am Donnerstag der Prozess gegen den Bundeswehroffizier Franco A. begonnen, der unter Terrorverdacht steht. Die Bundesanwältin warf dem 32 Jahre alten Oberleutnant vor, aus einer tief verfestigten rechtsextremistischen Gesinnung heraus Anschläge auf Politiker geplant zu haben. Auch habe er gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Die Anklage geht davon aus, dass er einen Anschlag auf hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens beabsichtigte, die sich für ihr – aus Sicht des Angeklagten – flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichneten.

Mit „erheblichem organisatorischen Aufwand“ habe sich der Angeklagte eine falsche Identität als angeblicher syrischer Flüchtling zugelegt, so die Anklagevertreterin. Es sei Franco A. darum gegangen, die geplanten Anschläge als Terrorakte eines anerkannten Asylbewerbers darzustellen und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. „Als Anschlagsopfer waren nach den Aufzeichnungen des Angeschuldigten unter anderem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth sowie Anetta Kahane, Menschenrechtsaktivistin, Journalistin und Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin, vorgesehen“, hieß es im Dezember 2017 bei der Bekanntgabe der Anklage. Franco A. habe sich insgesamt 4 Schusswaffen, mehr als 1000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper beschafft.

Bedürfnis nach Klarstellung

Kurz vor Beginn des Prozesses hatte Franco A. die Vorwürfe gegen sich erneut zurückgewiesen. „Ich habe niemals zum Nachteil irgendeiner Person irgendwelche Handlungen geplant“, sagte er am Donnerstag in Frankfurt vor Journalisten. Er wolle in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einiges klar stellen. Er sei kein Rechtsextremist.

Ehe das Gericht in die Beweisaufnahme einstieg, nutzten die Anwälte von Franco A. ihre Stellungnahmen zu Vorwürfen gegen die Anklage. Von Rufmord war die Rede, von einer gezielten Hetzkampagne gegen ihren Mandanten und von Stigmatisierung. Dutzende Aussagen von ehemaligen Lehrern, Freunden, Bundeswehroffizieren und anderen Wegbegleitern wurden vorgelesen, die Franco A. Weltoffenheit, ein hohes Gerechtigkeitsempfinden und Aufgeschlossenheit bescheinigten.

Da schien es, als ob ein Kampf um die Deutungshoheit im Verfahren stattfindet: Hatte Franco A. besonders perfide Anschlagspläne, die Verdacht und Wut auf Flüchtlinge schüren sollten, oder sah er sich als Aufklärer von Missständen, der sich nach den Worten seines Anwalts „lediglich des Instruments der Köpenickiade bediente“? Franco A. will sich in der kommenden Woche zu den Vorwürfen äußern.

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