Stuttgart. Ungeimpfte Jugendliche, die auf Shopping-Tour mit ihrer Clique vor Modegeschäften abgewiesen werden oder nur mit ihrem Schülerausweis nicht mehr in die Pizzeria dürfen und Kinderchöre, die ihren Betrieb einstellen - seit Inkrafttreten der Alarmstufe werden ungeimpfte Kinder und Jugendliche wieder an einigen Orten von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen. Wir klären, wo derzeit welche Regeln gelten.
Müssen Restaurants ungeimpfte Kinder und Jugendliche abweisen?
Corona in der Region
Nein, Schülerinnen und Schüler brauchen keinen 2G-Nachweis, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Daniel Ohl, der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga in Baden-Württemberg sagt: „Bei Kindern und Jugendlichen, die offensichtlich im schulpflichtigen Alter sind, genügt der Augenschein, bei älteren Jugendlichen die Vorlage eines Schülerausweises.“ Trotzdem bekommen Jugendliche, die etwa ihren Geburtstag mit ungeimpften Freunden in einer Pizzeria feiern wollen, in vielen Betrieben mit Verweis auf 2G keinen Tisch. Das können Betriebe im Rahmen ihres Hausrechtes so regeln.
Müssen nun auch viele Familien in der Vorweihnachtszeit auf einen gemeinsamen Restaurantbesuch verzichten?
„Nein“, sagt Ohl, „wir gehen davon aus, dass der Großteil der Betriebe Familien mit Kindern den Zutritt gewährt.“ Wurden Jugendliche seit Mittwoch vermehrt heimgeschickt, so liege das aber möglicherweise an der Unsicherheit über die geltenden Bestimmungen und nicht an einer expliziten Hausrecht-Regelung. Sein Verband werde seine Mitglieder nun erneut über die geltenden Regelungen informieren.
Dürfen Schülerinnen und Schüler in alle Läden und Einkaufszentren oder brauchen sie einen Extra-Testnachweis?
Nein, ein Schülerausweis genügt. Er muss bei Kontrollen an der Kasse oder am Eingang vorgezeigt werden. Dass Jugendliche in einigen Fällen nicht in Geschäfte gelassen wurden, sollte nicht sein, meint der Stuttgarter City-Manager Sven Hahn. Aber es gelte so ein großer Flickenteppich, dass der ein oder andere den Überblick verliere. Auch die Chefin des Handelsverbandes Baden-Württemberg Sabine Hagmann sagt: „Aufgrund der sich ständig ändernden Corona-Regelungen kann es zu Missverständnissen kommen. Wir würden dann dazu raten, das konstruktive Gespräch zu suchen und auf die aktuellen Regeln zu verweisen. In aller Regel findet sich im Gespräch eine Lösung.“
Was machen die Sportvereine?
Laut Klaus-Eckhard Jost, Sprecher des Landessportverbandes Baden-Württemberg (LSV) sollen die Angebote für Kinder und Jugendliche so lange aufrecht erhalten werden, wie dies rechtlich möglich ist. „Die Folgen des Lockdowns, als Kinder so gut wie keinen Vereinssport machen konnten, spüren wir bis heute“, sagt Jost. Wer lange nicht trainiere, bei dem leiden Koordination und Ausdauer. Der Verband wisse von keinen Überlegungen vor Ort, Angebote einzustellen. Auch eine Verschärfung der Hygienemaßnahmen oder dass Kinder vor einem Training einen Test machen müssen, sei - Stand jetzt - nicht geplant.
Wie verhalten sich die Kinder- und Jugendchöre?
Wegen der aktuell angespannten Corona-Lage sei die Chorprobe vorerst abgesagt, schrieb diese Woche die Leiterin eines Kinderchores einer Stuttgarter Kirchengemeinde an die Eltern. Man wolle sich erst mit den anderen Chorleitern auf Landesebene austauschen, wie man mit den Proben weiter verfahre. Andere Chöre halten derzeit an Proben und Auftritten fest, wie etwa der Stuttgarter Hymnus-Chorknaben. Man halte bei den Proben etwa zwei Meter Abstand ein, so Chorleiter Rainer Johannes Homburg. Einen Online-Betrieb wie im letzten Lockdown will Homburg so lange es geht verhindern, auch die Konzerte für die Weihnachtszeit sind weiterhin in Planung.
Was gilt für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit?
„Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit bleiben in der Alarmstufe möglich“, hat das Sozialministerium deutlich gemacht. Das heißt, Jugendhäuser sowie Gruppenangebote und Freizeiten auch mit Übernachtung wären möglich. Auch hier gilt bisher: Kinder und Jugendliche sind von 2G und PCR-Test-Pflicht ausgenommen.
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