Wittighausen. Über einen Kosten- und Finanzierungsplan für Neumaßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung in Unterwittighausen informierte sich in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung der Gemeinderat Wittighausen.
Im März und April fanden bei sehr reger Teilnahme aus allen vier Ortsteilen sowie Generationen übergreifend zwei Bürgerbeteiligungen zur Erarbeitung von Entwicklungskonzepten für die Gemeinde Wittighausen statt (die FN berichteten). Die zwei „Bürgerwerkstätten“ in der Grundschulaula in Unterwittighausen waren wesentliche Voraussetzungen sowohl für Gemeindeentwicklungskonzepte als auch für die Beantragung einer Aufnahme in das Landesprogramm zur Städtebaulichen Erneuerung. Dazu zählen konkret die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) sowie eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), deren Vergabe der Gemeinderat Wittighausen in seiner Sitzung Mitte März mehrheitlich zugestimmt hatte.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Steffen Moninger, Projektleiter der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Maßnahmenplan sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) vor. „Beides stellt die Planungsabsichten zur Antragsstellung dar und wird im Verlauf des weiteren Verfahrens jährlich fortgeschrieben. Die Bewilligungsbehörden benötigen eine erste Planungsübersicht, um den voraussichtlichen Mittelabruf einschätzen und insgesamt für alle Verfahren steuern zu können“, erklärte er.
Darstellungen der wesentlichen Projekte
Der Maßnahmenplan enthält Darstellungen der wesentlichen Projekte des angestrebten Sanierungsgebietes in Unterwittighausen. Vorhaben sind unter anderem eine energetische Sanierung und Modernisierung des Rathauses mit barrierefreier Erschließung und Einrichtung neuer öffentlicher Toiletten, Neugestaltung und Aufwertung des vorhandenen Aufenthaltsbereichs auf dem Rathausplatz „Am Plan“ sowie die Schaffung eines Mehrgenerationentreffpunktes im Ortskern. Zusätzlich geplant sind die Anlage von Hol- und Bringzonen in den Bereichen des Kindergartens und der Schule sowie Verbesserung der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Straßen-, Platz- und Freiflächen.
Für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses sowie für Sanierung und Umbau des angrenzend bestehenden Sportvereinsheims zur Mehrzwecknutzung für alle Vereine und für öffentliche Veranstaltungen werden anerkennungsfähige Kosten für den Neubau mit 3,3 Millionen Euro angenommen. Unter Zugrundelegung der jeweiligen Fördersätze ergeben sich förderfähige Herstellungskosten von 1,29 Millionen Euro. Der Neubau einer siebengruppigen Kinderbetreuungseinrichtung wird vorläufig mit Gesamtkosten in Höhe von fünf Millionen Euro angesetzt. Bei einer 30-prozentigen Förderquote würden die zuwendungsfähigen Kosten rund 1,5 Millionen Euro betragen.
Der Ansatz für zuwendungsfähige Kosten zur Sanierung und Modernisierung des derzeitigen Kindergartengebäudes beläuft sich auf 210.000 Euro bei vorläufig veranschlagten anerkennungsfähigen Herstellungskosten in Höhe von 350.000 Euro. Der Kostenansatz beinhaltet lediglich die für die vorgesehenen Gemeinbedarfsräume anfallenden Ausgaben. Der weitere Ausbau wie etwa zu betreutem Wohnen wird nicht von der Gemeinde, sondern durch private Investoren erfolgen. Die Gesamtsumme zuwendungsfähiger Kosten für alle Neumaßnahmen wird einstweilig mit 7,08 Millionen Euro veranschlagt, von denen das Land 60 Prozent tragen würde, so dass die Gemeinde 4,25 Millionen Euro an Finanzhilfen erhalten könnte.
Anerkennungsfähige Kosten für baulichen Maßnahmen der Kommune werden zum Beispiel bei Neubauten zu 30 Prozent, bei Modernisierung gemeindeeigener Gebäude zu 60 Prozent und bei Renovierung eines Denkmals oder eines das Ortsbild prägenden Bauwerk zu 85 Prozent berücksichtigt. Fördersätze für Privatmaßnahmen – im Regelfall zwischen 20 und 25 Prozent der Herstellungskosten - legt der Gemeinderat nach Durchführung vorbereitender Untersuchungen fest. Bei 20-prozentiger Förderung und 30.000 Euro Zuschuss muss der Eigentümer 150.000 Euro investieren, wobei Beihilfen von KfW oder Bafa wie etwa für Heizung, Fenster, Fassade oder Dach vorher abgehen.
Gemeinde im Wettbewerb mit vielen anderen Kommunen
„Wir wollen Wittighausen zukunftsfest machen“, betonten Steffen Moninger und Bürgermeister Marcus Wessels. Der Neuantrag für eine Städtebauförderung muss bis zum 6. Oktober 2025 beim Regierungspräsidium Stuttgart sowie beim Ministerium für Landentwicklung und Wohnen eingereicht werden. „Die Gemeinde Wittighausen steht bei der Beantragung städtebaulicher Zuschussmittel im Wettbewerb um die Ressourcen der Förderkulissen mit vielen anderen Kommunen, die ebenfalls mit wirtschaftlich und finanziell herausfordernden Jahren rechnen müssen“, gab der Projektleiter zu bedenken. Gegebenenfalls könne jedoch jedes Jahr im Herbst ein entsprechender Aufstockungsantrag gestellt werden.
Im Gemeinderat Wittighausen notiert:
Bürgermeister Marcus Wessels gab einen nichtöffentlich gefassten Beschluss bekannt, wonach durch die Verwaltung ein Förderantrag zur Erneuerung der Sirenen im Gemeindegebiet gestellt wird. Die Erneuerung der Sirenen diene ausdrücklich nicht der Alarmierung der Feuerwehr, sondern ausschließlich der Warnung der Bevölkerung.
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Wittigbach 2024 fest und beauftragte ebenfalls einstimmig die Vertreter, in der nächsten Verbandsversammlung entsprechend zu votieren. Der Jahresabschluss 2024 weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss in Höhe von fast 135.000 Euro aus. Auch die Finanzrechnung verzeichnet einen Überschuss der Zahlungsmittel in Höhe von rund 119.500 Euro, so dass sich der Kassenbestand von etwa 105.500 Euro am Jahresbeginn auf etwa 225.500 Euro zum Jahresende erhöhte.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 7. Oktober, um 19 Uhr im Rathaussaal in Unterwittighausen statt. pdw
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