Wertheim. Die Wohngeldreform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist, hat die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich erhöht. Sie hat aber auch im Bürger-Service-Zentrum der Stadt Wertheim für erheblich mehr Aufwand gesorgt. Das berichteten die Sachbearbeiter Daniel Wießler und Anja Diehm, als sich jetzt Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez bei einem Besuch über die aktuelle Lage informierte. „Hatten wir im gesamten vergangenen Jahr rund 120 Erstanträge auf Wohngeld, so waren es alleine im Januar schon mehr als 50“, so Wießler.
Stichwort: Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbst genutztes Wohneigentum – dann als Lastenzuschuss.
Das vom Bund und vom Land jeweils zur Hälfte getragene Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung und soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern.
Durch die Wohngeld-Plus-Reform ab dem 1. Januar soll sich die Anzahl der Wohngeldhaushalte verdreifachen. Zudem wird die Höhe des Wohngelds für die bisher Beziehenden im Durchschnitt verdoppelt.
Neu geregelt ist, dass das Wohngeld durch die Reform Bürgerinnen und Bürger auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert. stv
Wie es in der Mitteilung der Stadtverwaltung heißt, sind mit der Neufassung des Gesetzes die Einkommensgrenzen, bis zu denen man Wohngeld beantragen kann, um gut 30 Prozent angehoben worden. Erstmals werden darüber hinaus Heizkostenpauschalen und eine Klimakomponente berücksichtigt.
„Die Wohngeldreform war dringend notwendig und deshalb auch eine gute Entscheidung der Bundesregierung“, erklärte OB Herrera Torrez. Mit den zahlreichen und grundlegenden Änderungen sei sie aber auch sehr anspruchsvoll und eine Herausforderung für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürger-Service-Zentrum.
Die Auswirkungen machen nach Angaben der Verantwortlichen unter anderem folgende Zahlen deutlich: Wurden im Dezember – noch nach altem Recht – rund 38 000 Euro an Wohngeld ausgezahlt, so waren es jetzt im Februar – für den Monat März – gut 72 500 Euro. Hinzu kamen Nachzahlungen in Höhe von 87 400 Euro für die ersten beiden Monate des Jahres. Wohngeld im Bereich der Großen Kreisstadt bezogen zuletzt 230 Haushalte, in denen mehr als 500 Personen leben. 2021 waren es durchschnittlich 170 Haushalte monatlich.
Die Wohngeld-Reform hat die Verwaltungen landauf und landab mit einer kurzen Vorlaufzeit vor einige Probleme gestellt, wurde im Gespräch festgestellt. Das entsprechende Gesetz wurde erst Anfang Dezember 2022 beschlossen und musste unmittelbar danach umgesetzt werden. Erste Anfragen aus der Bevölkerung kamen schon ab September. Der Beratungsbedarf war hoch und ist es nach wie vor.
„Das hat unseren Arbeitsalltag teilweise schon massiv verändert“, erklärten Daniel Wießler und Anja Diehm unisono. „Aber es ist unser Selbstverständnis, den Bürgerinnen und Bürgern trotzdem zu helfen“, ergänzte der Leiter des Bürger-Service-Zentrums, Volker Klein. Deshalb ist es auch das Ziel der Verwaltungsbeschäftigten, dass in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Antragsstellung ein Bescheid ergeht.
Allerdings werden die Grenzen der Digitalisierung auf manchen Behördenebenen sichtbar. So können Wohngeldanträge zwar digital über die Internetseite der Stadt Wertheim gestellt werden. Sie laufen als PDF im Bürger-Service-Zentrum ein und müssen von den zuständigen Mitarbeitern dort anschließend händisch in die entsprechende Software des Bundes beziehungsweise des Landes eingegeben werden. „Das ist eigentlich nicht nachzuvollziehen und unzumutbar“, kritisierte der OB die zusätzliche Arbeitsbelastung.
Die mit rund 56 Prozent größte Gruppe der Wohngeldbezieher in Wertheim lebt laut Daniel Wießler in Ein-Personen-Haushalten. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Rentnerinnen und Rentner.
Gut 26 Prozent der Haushalte, die in der Großen Kreisstadt Wohngeld beziehen, bestehen aus drei, vier oder fünf Personen.