Verhandlung

Wertheimer Gericht verurteilt Dieb einer Sackkarre zu Gefängnisstrafe

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goe
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Wertheim. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim ging es um den Diebstahl einer Sackkarre sowie einer Abdeckplane in Bestenheid. Wegen der vielen Vorstrafen des beschuldigten Arbeiters beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung.

Die Richterin kam dem nach. Sie betonte aber, ihr falle angesichts des geringen Schadens von 135 Euro die Strafhöhe nicht leicht. Es sei jedoch ihre Pflicht, den Fall „durchzuziehen“.

Überführt

Der 40-Jährige hatte in der gemeinsam genutzten Tiefgarage die Gegenstände vom Stellplatz eines anderen Bewohners entwendet und in sein Kellerabteil gebracht. Überführt wurde er durch die Videoüberwachung des Stellplatzes durch den Geschädigten sowie Fotos vom Kellerabteil (Lattenverschlag).

Viele Vorstrafen

Der Angeklagte hat im Strafregister 19 Einträge angesammelt, beginnend 1996. Dabei ging es unter anderem um Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Anstiftung zur Urkundenfälschung (Bestellung eines gefälschten polnischen Führerscheins für 2000 Euro), Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz (Elektroschocker), Diebstähle von Parfüm, Laubrechen und einem Pullover.

Andererseits ist der Mann seit vielen Jahren als Bediener von Maschinen tätig, die sieben Tage die Woche laufen. Zu seinem Einkommen g kommen auch Nacht- und Feiertagszuschläge. Infolge der früheren Straftaten muss er jedoch einen Schuldenberg von „mehreren zehntausend Euro“ abtragen.

Der jetzige Diebstahl ereignete sich im August 2022. Der Angeklagte entschuldigte sich nun bei allen mit dem Fall befassten und meinte, gebraucht habe er die Sachen nicht.

Der Staatsanwalt mahnte, „halten Sie Ihre Finger still“ und beantragte neben der Bewährungsstrafe eine Geldbuße von 1000 Euro. Auf das Letztere verzichtete die Richterin. Das Urteil ist rechtskräftig. goe

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