Beschwerde - Betreiber beruft sich auf anderes Urteil

Village plant für Dienstag

Von 
Gerd Weimer
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Der Betreiber des Village plant intern, am Dienstag wieder öffnen zu können. Das ist unwahrscheinlich. © Gerd Weimer

Wertheim. Der Betreiber des Wertheim Village plant intern, das Outlet Center am Dienstag wieder zu öffnen. Dies geht aus einem Schreiben des Rechtsanwalts Torsten van Jeger von der Kanzlei Taylor Wessing an Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez und Monique Müller, die Leiterin des Rechts- und Ordnungsamt beim Landratsamt, hervor. Die Kanzlei vertritt den Betreiber Value Retail Management Germany in der Angelegenheit, die derzeit beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zur Entscheidung vorliegt.

Die Value Retail Management hatte vergangene Woche beim VGH Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingelegt. Die Stuttgarter Richter hatten zuvor entschieden, dass die vom Landratsamt Main-Tauber verfügte Schließung vorerst rechtens sei.

In einem Schriftsatz an das VGH verweisen die Anwälte auf ein Urteil des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht vom 24. April. Der dortige für Gesundheitsrecht zuständige Senat hat ein „landesrechtliche Gebot, wonach Outlet-Center aus Gründen des Infektionsschutzes (weiterhin) zu schließen sind, vorläufig außer Vollzug gesetzt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Grund dafür ist demnach, dass das Gebot „gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“ verstoße.

Die Richter entschieden, dass die weitere Schließung eines Outlet-Centers in Neumünster eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber anderen Einzelhandelsgeschäften darstelle, deren Öffnungsmöglichkeiten mittlerweile gelockert worden sind. „Das Gericht vermochte nicht zu erkennen, warum die Umsetzung besonderer Hygiene- und Zugangsmaßnahmen in einem Outlet-Center nicht mindestens ebenso zu gewährleisten sei wie in Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und Einkaufszentren“, heißt es in der Presseerklärung.

„Die vorliegenden Fallkonstellationen sind identisch“, meint Anwalt van Jeger im Schreiben an den OB und das Landratsamt. Auch die Wiederinbetriebnahme des FOC Neumünster sei „unter Verweis auf die angeblichen Besonderheiten von FOCs zunächst verboten worden“, so van Jeger.

Um die Öffnung rasch vollziehen zu können, hat der Betreiber die Stadt als Ortspolizeibehörde zu einem Vor-Ort-Termin am Montag eingeladen. Dabei könne die Stadt die Umsetzung der Schutzmaßnahmen prüfen. Wie Rathaussprecherin Angela Steffan am Sonntag auf FN-Anfrage mitteilte, werde die Stadt ein Hygienekonzept „in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt natürlich prüfen.“ Mit einem Urteil des VGH sei allerdings erst nach Dienstag zu rechnen. Der VGH habe dem Landratsamt bis dahin Zeit gegeben, eine Stellungnahme zur Beschwerde von Value Retail abzugeben.

Redaktion Reporter Wertheim

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