Amtsgericht - Erfolgloser Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Verbotenerweise Feldweg befahren

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Wertheim. Durch ein anonymes Schreiben bekam die Polizei den Hinweis, ein für Fahrzeuge aller Art gesperrter Feldweg (Verkehrszeichen 250) zwischen Sachsenhausen und Dörlesberg werde mit Autos genutzt. Die Beamten überwachten die Stelle und ermittelten innerhalb einer Stunde mehrere Pkw-Fahrer und ihre Personalien. Von der Stadtverwaltung Wertheim erhielten die Betreffenden die Aufforderung, ein Verwarnungsgeld von 15 Euro zu überweisen.

Einer zahlte nicht, und so erging gegen ihn ein Bußgeldbescheid über den gleichen Betrag und zusätzlich 23 Euro für Gebühren und Auslagen. Der 75-jährige Rentner legte Einspruch ein, und so wurde jetzt beim Amtsgericht Wertheim verhandelt. Ergebnis des Urteils ist, dass es bei den 15 Euro bleibt. Zu den genannten Kosten kommen jetzt noch die für das Gerichtsverfahren.

In dem anonymen Schreiben heißt es, Autos seien auf dem Feldweg vor allem abends unterwegs und würden durch schnelles Fahren Kinder auf ihren Rädern oder Erwachsene mit Hunden stören.

Wenn Personen dann zur Seite springen, würden die Fahrer manchmal nur lachen. Laut Polizei ist das Fahren dort nur land- und forstwirtschaftlichem Verkehr erlaubt. Darauf weise ein Zusatzschild hin.

In der Verhandlung brachte der Rentner sein Unverständnis zum Ausdruck, dass ihm das Fahren auf dem Feldweg nicht gestattet sei. Seit 40 Jahren hole er dort von einem Waldstück Holz, wie andere Leute auch.

Die Richterin klärte auf, dass er den Feldweg trotzdem nicht ohne weiteres befahren dürfe. Wolle er Holz holen, benötige er vom Ordnungsamt eine Sondergenehmigung, oder er müsse außen herum über die Landstraße zu seinem Holz fahren. Wer ohne Genehmigung erwischt werde, könne sich nicht damit entlasten, andere seien nicht erwischt worden (keine Gleichheit im Unrecht).

Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge, er habe am Vorfallstag nach der Kontrolle beobachtet, dass der Rentner gar nicht in den Wald abbog. Somit habe er den Feldweg nur als Abkürzung genutzt. Schließlich räumte der Betroffene diesen Sachverhalt ein.

Dem Gericht gelang es, die Stimmung des Rentners durch humorvolle Bemerkungen aufzuheitern, zum Beispiel: Wenn man in 40 Jahren ein Mal erwischt wird, ist das wenig.

Der Betroffene fand sich schließlich mit dem Bußgeld ab und meinte, er sei halt zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. goe

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