Wertheim. Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilte das Amtsgericht Wertheim einen derzeit arbeitslosen Vater aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zu einer Strafe von sechs Monaten. Diese wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt, der Wertersatz auf 9007 Euro bestimmt.
Der 38-Jährige hatte im Zeitraum Februar 2023 bis März 2024 für zwei seiner minderjährigen Kinder, die bei der Mutter in Wertheim wohnen, keinen Unterhalt gezahlt, obwohl ihm das zumindest teilweise möglich gewesen wäre.
Der Angeklagte ist von der Mutter der Kinder geschieden. Seit 2021 lebt er mit seiner Freundin zusammen. Im April 2024 kam ein gemeinsames Kind zu Welt. In fünf Monaten erwartet das Paar das zweite Baby.
Unter Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes und des Selbstbehalts errechnete das Gericht für die beiden Wertheimer Kinder ab Januar 2025 einen Unterhalt von je 136 Euro monatlich sowie für das jüngere, dritte Kind von 113 Euro. Die Mängelquote liegt damit bei 31,8 Prozent.
Das Gericht machte dem Beschuldigten in der Verhandlung nun klar, im Hinblick auf seine Kinder und das Arbeitsamt müsse er sich um Arbeit bemühen. Geänderte Einkommensverhältnisse und die genannten Zahlungen seien nachzuweisen.
Sollte der Wertersatz vollstreckbar sein, gehe das Geld an die Wertheimer Kinder.
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