Bildung

„UrLi“: Ministerium will keine Ausnahme machen

Stuttgart pocht auf Anforderungen für Leitung der Werkrealschule

Von 
Gerd Weimer
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Wertheim. Wie berichtet ist derzeit die ausgeschriebene Stelle für die Leitung der Werkrealschule Urphar-Lindelbach („UrLi“) nicht besetzt. Laut Mitteilung des Staatlichen Schulamts liegen keine Bewerbungen vor.

Dem Vernehmen nach gibt es durchaus Interessenten aus der Region. Sie erfüllen aber nicht die Anforderungen der Stellenausschreibung. So kommen etwa Realschullehrer, die ausschließlich als solche ausgebildet sind, nicht in Frage.

Interessenten vorhanden

Auf Nachfrage der Fränkischen Nachrichten wird es hier auch keine Ausnehmen geben. Laut Schulgesetz Baden-Württemberg könne nur zum Schulleiter bestellt werden, „wer die Befähigung zum Lehramt an dieser Schulart besitzt und für die mit der Schulleitung verbundenen Aufgaben geeignet ist“, ließ ein Sprecher wissen. Demnach muss ein Schulleiter den Studiengang Sekundarstufe 1 absolviert haben. Es sei gesetzlich gefordert, dass die erworbenen uneingeschränkten Lehrbefähigungen der Schulart entsprechen, der die zu leitende Schule angehört, so der Sprecher. Mit dieser Bedingung wolle man sicherstellen, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter auch tatsächlich an der jeweiligen Schule unterrichten kann.

Muss auch unterrichten können

Außerdem muss er oder sie als direkte Vorgesetzte oder Vorgesetzter auch dienstliche Beurteilungen über die Lehrkräfte erstellen und „daher befähigt sein, deren Unterricht entsprechend der Schulart pädagogisch-fachlich hinreichend fachkundig zu bewerten“. Es gibt schlicht schulartspezifische Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt.

Dies gelte sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Schulleitungen. Man müsse demnach das Lehramt der Schulart haben, um sie leiten zu können.

Zu laufenden Besetzungsverfahren könne man sich im Übrigen nicht weiter äußern können.

Redaktion Reporter Wertheim

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