Wertheim/Mosbach. ei dem Verfahren handelt es sich deswegen ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dabei kann gegen den Beschuldigten keine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Das Gericht entscheidet ausschließlich über die die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung. Im vorliegenden Fall geht es um eine Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Für das Verfahren in Mosbach sind drei Prozesstage vorgesehen. Am Montag wird voraussichtlich lediglich die Anklageschrift verlesen. Am 11. und 25. November wird der Prozess dann fortgesetzt. Geladen sind mehrere Sachverständige und Zeugen.
Am Morgen des 5. Mai wurde die Polizei durch einen Zeugen über Hilfeschreie in der Wohnung des Angeklagten informiert. Die Beamten entdeckten vor Ort die Frau mit mehreren Stichverletzungen. Die Verletzungen der 60-Jährigen waren so schwer, dass sie kurz darauf im Krankenhaus starb. Der mutmaßliche Täter später dem Haftrichter des Amtsgerichts Tauberbischofsheim vorgeführt und auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig in eine psychiatrische Klinik untergebracht.
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