Wertheim. Der Gemeinderat hatte dem Antrag Anfang Mai mit großer Mehrheit zugestimmt. Auf Initiative des Referats Wirtschaftsförderung hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, beim Landesinnenministerium zu beantragen, sich „Stadt der Weltmarktführer“ nenen zu dürfen. In dem Antrag berief man sich auf das „Lexikon der Deutschen Weltmarktführer“.
Mit ihrem Ansinnen trifft die Stadt in Stuttgart nicht unbedingt auf Zustimmung. Bei der jüngst stattgefundenen Hauptversammlung des CDU-Stadtverbandes zitierte der Abgeordnete und Landtagsvizepräsident Wolfgang Reinhart aus einem Schreiben von Innenminister Thomas Strobl an ihn.
In dem Schreiben, das den Fränkischen Nachrichten vorliegt, unterrichtet der Innenminister Wolfgang Reinhart darüber, dass man das Regierungspräsidium Stuttgart und das Wirtschaftsministerium um eine Einschätzung gebeten habe. „Leider sehen beide Häuser eine Genehmigung der in Rede stehenden Zusatzbezeichnung kritisch beziehungsweise raten davon ab“, was sich mit der Bewertung seiner zuständigen Fachabteilung decke, so Strobl.
Das Vorhandensein von bedeutenden Industriebetrieben werde der vom Gesetz geforderten „heutigen Bedeutung“ nicht gerecht. Die entsprechende Vorschrift in der Gemeindeordnung verlange, dass Zusatzbezeichnungen, die auf der Eigenart oder der heutigen Bedeutung ruhen, „auf einen regelmäßig dauerhaft bestehenden Umstand hinweisen, der für die Gemeinde oder den Ortsteil gewissermaßen prägend ist“.
Insofern seien Bezüge auf verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens, unter anderem auf architektonische sowie städtebauliche Besonderheiten oder traditionelle Veranstaltungen denkbar – zum Beispiel Hochschulstadt, Quadratestadt oder Fächerstadt. Wichtige – weltmarktführende – Betriebe als „örtliches Alleinstellungsmerkmal“ anzusehen, „dürfte indes nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen“, so Strobl.
Die Platzierung von Ranglisten könne sich jederzeit ändern. Zudem gebe es „unterschiedliche Definitionen“ für den Begriff „Weltmarktführer“ und die Reihenfolge auf Ranglisten könne sich ändern, da Unternehmen an Stellenwert gewinnen oder verlieren könnten. Damit werde das Kriterium der Beständigkeit nicht erfüllt.
Die Stadt Wertheim, so Strobl, habe im Vorfeld weder mit dem Regierungspräsidium noch mit dem Innenministerium Kontakt aufgenommen, um abzuklären, ob die Voraussetzungen für den Antrag vorliegen.
Man werde auf die Stadt Wertheim zugehen und anregen, den Antrag zurückzunehmen und gegebenenfalls eine passende Zusatzbezeichnung zu wählen.
Wolfgang Reinhart indes empfahl der Stadt, an dem Thema dranzubleiben und Argumente nachzuschieben. Rathaussprecherin Angela Steffan sagte am Sonntag auf FN-Nachfrage, dass in Stuttgart über den Antrag erst nach der Sommerpause entschieden werde. Nach einer Rückmeldung aus der Landeshauptstadt arbeite man derzeit an einer „inhaltlichen Nachschärfung“.
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