Amtsgericht

Streit in Bettinger Schnellrestaurant: 200 Euro Geldbuße

Ein ehemaliger Metallbauer musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll in einem Schnellrestaurant in Bettingen eine Frau am Kragen gepackt und gespuckt haben. Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße eingestellt.

Von 
Alfons Göpfert
Lesedauer: 

Wertheim. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim ging es um den Vorwurf Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung. Ein ehemaliger Metallbauer hatte sich in einem Schnellrestaurant am Almosenberg Bettingen in die verbale Auseinandersetzung zweier Frauen zu Gunsten seiner Freundin eingemischt, die Kontrahentin am Mantelkragen ergriffen und aus dem Lokal „gedrängt“.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 36-Jährigen vor, er habe den Kragen so fest zugezogen, dass die Frau Luftmangel erlitt, und sie bespuckt. Der Verteidiger räumte für den Mandanten den Griff an den Kragen ein, zum Würgen sei es aber nicht gekommen. Eine Beleidigung durch Spucken sei geschehen, aber ungewollt durch Reden mit vollem Mund.

Die Geschädigte berichtete als Zeugin, begleitet von einem Rechtsbeistand, ihr sei die Luft knapper geworden, aber nicht weggeblieben. Der Vorfall vom Januar dieses Jahres stellte sich als weiteres Ereignis einer seit langem bestehenden Auseinandersetzung zwischen den Frauen dar. Zwei Dolmetscherinnen, russisch und albanisch, waren zur Verhandlung geladen.

Vom Verteidiger kam der Vorschlag, das Verfahren gegen Zahlung einer Buße einzustellen. Damit würde keine Seite als Gewinner dastehen und eventuell Befriedung erreicht. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, und das Gericht setzte 200 Euro zu Gunsten des Weißen Rings fest.

Der Restaurant-Vorfall hatte begonnen, als die 27-jährige Geschädigte der Freundin des Angeklagten üble Nachrede in „Liebesangelegenheiten“ vorwarf. Der Angeklagte eilte von der Theke hinzu und forderte die Geschädigte zum Verlassen des Tisches auf. Da sie nicht folgte, habe er sie aus dem Lokal gedrängt, so der Verteidiger. Entwürdigendes Spucken sei nicht Absicht gewesen. Die Geschädigte bestätigte den vollen Mund des Mannes und sprach gegenseitigen Beleidigungen. Die weiteren drei Zeugen wurden nicht mehr gehört.

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten

VG WORT Zählmarke