Gerichtsverhandlung

Sachverständiger wird zu Unfall bei Wertheim gehört

Porsche-Fahrer ist wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Das Amtsgericht Wertheim verhandelt zurzeit wegen der Fahrweise eines Porsche-SUV-Lenkers auf der A 3 bei Wertheim, Fahrtrichtung Würzburg. Dabei geht es um einen zum Unfall mit einem Pkw Mini. Laut Staatsanwaltschaft habe der 42-jährige Porsche Fahrer aus Wiesbaden durch mehrfaches Betätigen der Lichthupe Nötigung und durch rechts Überholen eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs begangen. Der Verteidiger sieht eine Mitschuld des Mini-Fahrers am Zusammenstoß.

Zur Klärung des Unfallhergangs wurde die Verhandlung unterbrochen. Zum zum nächsten Termin Mitte Januar werden ein Verkehrssachverständiger sowie ein unabhängiger Zeuge geladen. Dieser Autofahrer hatte den Unfall beobachtet und seine Personalien hinterlassengegeben. Er war dann aber wegen eines Termins weitergefahren.

Der Zusammenstoß geschah am Nachmittag des 1. November 2022. Der Mini-Fahrer überholte auf der linken Spur der A 3 einen Pkw, der auf der mittleren Spur unterwegs war. Dann wollte er selbst auf die mittlere Spur einfahren. Der Porsche hatte sich auf der linken Spur dem Mini genähert, wechselte hinter diesem auf die rechte Spur und überholte dort den auf der mittleren Spur befindlichen Pkw. Als er danach selbst auf die mittlere Spur fuhr oder schon dort war, kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge.

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Der Mini, Geschwindigkeit vor dem Bremsen „140 Stundenkilometer“, stellte sich „kurz quer“. Der 36-jährige Soldat aus Burgau in Bayerisch Schwaben konnte den Wagen jedoch abfangen.

Nach dem die Fahrer der Unfallfahrzeuge auf dem Seitenstreifen angehalten hatten, entwickelte sich eine „heftige Diskussion“. Die per Telefon benachrichtigte Polizei gab den dringenden Rat, zum nächsten Parkplatz weiterzufahren, was auch geschah.

Den Schaden am Mini, „8000 bis 10 000 Euro“, hat die Versicherung des Porsche-Lenkers zu etwa drei Vierteln beglichen. Sie sieht eine Mitschuld des Mini-Fahrers beim Wechsel auf die mittlere Fahrspur. Ein Zivilverfahren läuft.

In der Strafverhandlung machte der Porsche-Fahrer Angaben zur Person. Zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf schwieg er auf den Rat seines Anwalts hin.

Der Soldat erklärte, das Lichthupen als Aufforderung zum Freimachen der Spur habe ihn nicht aus der Fassung gebracht. Seine Freundin, damals Beifahrerin und Halterin des Mini, erinnerte sich an den ersten Satz des Angeklagten nach dem Halt auf dem Seitenstreifen: „Warum fährst Du auf der linken Spur? Ich hab’s eilig.“

Im Hinblick auf die unterschiedlichen Auffassungen, wie es zur Kollision kam, betonte die Staatsanwältin, es gehe hier nur um das „Lichthupen“ und das rechts Überholen. Der Verteidiger bestand aber auf der Beiziehung des Sachverständigen.

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