Amtsgericht Wertheim

Nachbar beleidigt

2500 Euro Strafe unter Vorbehalt

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goe
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Wertheim. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim ging es um einen vulgären Ausdruck, mit dem ein 62-Jähriger aus Bettingen den 68-jährigen Nachbarn bezeichnet hatte. Der Beschuldigte bestritt das, fand aber keinen Glauben.

Wegen Beleidigung verurteilte die Richterin den Unternehmer zur Strafe von 25 Mal 100 Euro, stellte sie aber unter Vorbehalt. Zahlt der Angeklagte 500 Euro Buße an die Jugendhilfe Mosbach und unterlässt weitere Beleidigungen gegen den Nachbarn, wird nach zwei Jahren die Strafe erlassen.

Hund „schlecht erzogen“

Grund der Entscheidung war, dass auch der Beleidigte zur Zerrüttung des Verhältnisses beigetragen hatte. Er ist Mieter einer Wohnung, die dem Sohn des Angeklagten gehört, und besitzt zwei Hunde. Einer davon ist „schlecht erzogen“.

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goe
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Es gab Wortgefechte mit dem Beschuldigten, und der Hundehalter soll deswegen mit dem Smartphone Aufnahmen vom Anwesen des Angeklagten gefertigt haben. Dieser bestreitet, er habe nur die Straße fotografiert. Verfahren zu diesem oder anderen Vorkommnissen liefen beziehungsweise laufen beim Amtsgericht. Um dem Streit aus dem Weg zu gehen, will der Mieter auch nicht ausziehen. Ihn hindert die „Schwierigkeit“, mit zwei Hunden eine andere Wohnung zu finden.

„Missverständnisse vermeiden“

Die Beleidigung erfolgte im September in Bettingen am Weg entlang des Mains, nahe einer Hundekotbeutel-Station. Der Angeklagte soll auf einer Bank gesessen haben, war aber nicht mehr da, als die Polizei dort erschien. Der Beschuldigte behauptete nun, er sei nicht vor Ort sondern zu Hause gewesen. Auf Nachfragen verweigerte er weitere Angaben.

Der Staatsanwalt betonte, ein von der Gegenseite mitverursachtes Zerwürfnis rechtfertige keine Beleidigung. Die Richterin gab dem Beleidigten den Rat: „Vermeiden Sie Missverständnisse, wenn Sie fotografieren.“ goe