Wertheim. Das Amtsgericht Wertheim hat einen 51-jährigen Angestellten vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung freigesprochen. Laut Anklage soll er Ende Dezember 2024 seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung der Main-Tauber-Stadt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Frau erlitt sichtbare Blutergüsse, ein Beamter dokumentierte diese mit Fotos. Die Staatsanwaltschaft betonte das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
Zeugen verweigern Aussage, Anklage bleibt unbelegt
Der Angeklagte äußerte sich nicht zum Tatvorwurf. Die Lebensgefährtin, mittlerweile seine Verlobte, machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die mutmaßliche Auseinandersetzung ereignete sich am 27. Dezember 2024; einen Tag später stellte die Frau bei der Polizei Strafantrag. Wegen starker Alkoholisierung konnte sie formell nicht vernommen werden und erklärte nur, sie wisse nicht, warum es zu dem Vorfall kam.
Am 9. Januar zog sie ihren Antrag zurück – kurz darauf folgte die Verlobung mit dem Angeklagten. Ein Referendar der Staatsanwaltschaft überlegte, den Taxifahrer, der die Frau zur Polizei brachte, als Zeugen zu laden. Der Vorsitzende Richter gab jedoch zu bedenken, ob sich dieser noch an relevante Details wie etwaige Aussagen zur Verletzung erinnern könne.
Angeklagter ist vorbestraft – Tatnachweis aber fehlt
Bekannt wurde in der Verhandlung auch, dass der Mann bereits wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Bedrohung vorbestraft ist und aktuell unter Bewährung steht. Termine bei der Suchtberatung hat er früher wahrgenommen.
Am Ende der Verhandlung waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig, dass der konkrete Nachweis einer Körperverletzung nicht geführt werden konnte. Der Richter betonte: In einem rechtsstaatlichen Verfahren muss die Verlobte als Zeugin nicht aussagen – es gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
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