Ordnungswidrigkeit - Füttern von freilebenden Tieren ist in der Wertheimer Altstadt verboten

Falsch verstandene Tierliebe

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Tauben füttern ist in der Wertheimer Altstadt verboten. Diese „Futterstelle“ wurde jüngst am Eichelgassenkreuz entdeckt. © Stadt Wertheim

„Freilebende Tiere füttern verboten“, heißt es in der Wertheimer Altstadt.

Wertheim. Regelmäßig stellen Ordnungshüter fest, dass in der Altstadt Körner als Tierfutter verstreut werden, teilweise vermischt mit Katzenfutter. Das ist aber nicht erlaubt. Deshalb weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass nach der geltenden Polizeiverordnung das Füttern von freilebenden Tieren verboten ist. Es wird als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern geahndet.

Wie die Verantwortlichen weiter erklären, ziehe die falsch verstandene Tierliebe Tauben und Ratten an. Das Überangebot an Nahrung führe zu einer starken Vermehrung der Tiere.

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Maria Berentzen
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„Die Verbreitung von Ratten, besonders auch in der Altstadt, bereitet immer wieder Probleme und viele Bürger beschweren sich bei uns darüber“, sagt Ordnungsamtsleiter Volker Mohr. „Wer bewusst Futter in der Altstadt verteilt, leistet der Rattenplage Vorschub“.

Das Verstreuen und Auslegen von Tierfutter beobachten die Mitarbeiter des Ordnungsamts an mehreren Stellen der Altstadt, aber besonders häufig am Eichelgassenkreuz. Dort wurde die jüngste „Futterstelle“ am Mittwoch entdeckt.

Das Ordnungsamt bittet die Bürger um Hinweise auf mögliche Personen, die meist nachts oder in den frühen Morgenstunden Tierfutter verstreuen. Dabei setzen die Verantwortlichen besonders auf Personen, die berufsbedingt nachts oder in den frühen Morgenstunden unterwegs sind, sowie auf die unmittelbaren Anlieger in der Oberen Eichelgasse.

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