Wertheim. Ein 24-jähriger Angestellter aus Wertheim verschaffte sich-nach eigenen Angaben im Wesentlichen übers Internet verschiedenartige Drogen, darunter Ecstasy, Cannabis, Amphetamin und Tilidin. Er konsumierte davon, aber verkaufte auch, beispielsweise an einen 20-jährigen Mann im Raum Hof.
Das Strafverfahren gegen den Kunden beim dortigen Jugendgericht wegen unerlaubten Erwerbs von Ecstasy und Cannabis ist abgeschlossen. Der Wertheimer Lieferant erhielt jetzt wegen unerlaubten Erwerbs in zwei und Handeltreibens in einem Fall eine Strafe von sieben Monaten. Dem als Verkäufer in einem Arbeitsverhältnis und zu einer Frau in fester Beziehung stehenden Mann wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss er 2000 Euro Buße an die Lebenshilfe Main-Tauber zahlen und 465 Euro Wertersatz leisten.
Der Oberfranke, Verwandter der Frau, bestellte im Mai 2022 beim Angeklagten per Snapchat 50 Ecstasy- Tabletten für 405 Euro und im Oktober 2022 fünf Gramm Haschisch für 60 Euro. Im Mai 2023 hatten Polizei und Staatsanwaltschaft ausreichend Hinweise für Drogendelikte des Angeklagten und bekamen einen richterlichen Wohnungsdurchsuchungsbeschluss.
„Über gewöhnlichem Bedarf“
Die Beamten fanden 64,3 Gramm Amphetamin, 45 Gramm Marihuana und zehn Tilidin Tabletten-Mengen „über dem gewöhnlichen Bedarf“ eines Drogenabhängigen – außerdem Druckverschluss-Beutel und ein Vakuumiergerät. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Handel Treibens in drei Fällen, und der Beschuldigte erhielt, da eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung drohte, einen Pflichtverteidiger.
In der Verhandlung räumte er die Vorwürfe „dem Grunde nach“ ein. Er habe aber die Ecstasy-Tabletten und das Haschisch bei seinem Lieferanten erst bestellt, als jeweils der vereinbarte Preis auf seinem Konto gut geschrieben war, und die Drogen direkt in den Raum Hof liefern lassen, also keinen Gewinn erzielt. So kam es bezüglich der Anklagepunkte eins und zwei im Urteil zur Milderung auf Erwerb.
Der Beschuldigte hat wegen Verkehrsdelikten als Jugendlicher/Heranwachsender drei Einträge im Register. Ein rechtskräftiger Strafbefehl – 120 mal 90 Euro und Einziehung von Wertersatz, vom Dezember 2023 wegen Geldwäsche-Geld aus Straftaten auf Konto der Sparkasse Tauberfranken – kommt noch hinzu. Wahrscheinlich wird danach aus Geld- und Freiheitsstrafe eine Gesamtstrafe gebildet.
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