Wertheim. Nach der großen Aufregung in Wertheim über die tieffliegenden Luftwaffen-Maschine am Montag (wir berichteten), nahm nun die Bundeswehr Stellung. Auf FN-Nachfrage ließ ein Sprecher des Luftfahrtamts der Bundeswehr wissen, dass es sich bei dem Flugzeug um einen A-400M des Lufttransportgeschwaders 62 aus Wunstorf handelte. Demnach handelte es sich um einen „Routineflug, der unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen durchgeführt wurde“. Zudem gab es „Landeübungen“ an den Flugplätzen Fritzlar (Nordhessen) und Laupheim (Oberschwaben).
„Der Flugweg entlang des Mains führte um 13.38 Uhr Ortszeit in nordöstliche Richtung über den Bereich Wertheim“, so der Sprecher. Bei Trennfeld sei die Maschine nach Norden abgebogen und weiter nach Fritzlar geflogen. „Die geringste Flughöhe in dem Bereich wurde auf dem Radar mit 570 Fuß“ angezeigt, erklärte er. Das entspreche etwa 174 Meter über Grund.
Der Wertheimer Harald Schreck bestätigte am Dienstag noch einmal seine Eindrücke, die er bereits am Montag auf der Plattform Facebook geäußert hatte: Demnach soll die Maschine kurz vor der Burg steil nach oben geflogen sein, sonst wäre sie in die Burgruine gestürzt. Volker Mohr, als Fachbereichsleiter in der Stadtverwaltung für das Ordnungsamt zuständig, hatte als Augenzeuge den FN berichtet, dass im Gegensatz zu regelmäßigen Überflügen in der Vergangenheit, die Maschine bedeutend tiefer unterwegs gewesen sei.
Laut den Daten aus den einschlägigen Flug-Informationsplattformen im Internet verlief die Route der Maschine mit dem Rufzeichen „Lifter1“entlang des Mains allerdings über Kreuzwertheim und dann über den Hofgarten nach Bettingen, also nicht direkt über das Wertheimer Wahrzeichen. Demnach überflog das Militärflugzeug die Gegend in einer Höhe von 975 Fuß (297 Meter) mit einer Geschwindigkeit von 221 Knoten (410 Stundenkilometer).
Wertheim liegt auf 145 Metern Höhe. Geht man davon aus, dass die Burg etwa 100 Höhenmeter über der Stadt thront, läge der Höhenabstand zwischen Burg und Flugzeug bei nur etwa 50 Metern, was die dramatischen Berichte erklären würde. Die Mindesthöhe für derartige Flüge beträgt laut Vorschriften 500 Fuß, also etwa 150 Meter. Der tatsächliche Abstand zur Burg fällt aber unter Berücksichtigung der Flugroute weit größer aus.
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