Ortschaftsrat

40 Meter hoher Funkmast in Bettingen soll kommen

Bettinger hatten viele Fragen und Bedenken zum Vorhaben. Einspruch der Bürger kann den Bau nicht verhindern.

Von 
Birger-Daniel Grein
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So ähnlich wie dieser Funkmast in Mecklenburg-Vorpommern könnte auch der auf dem Warema-Areal zu errichtende 40 Meter hohe Mast aussehen. Er soll in erster Linie die Fahrzeuge auf der A3 mit einer schnellen Datenverbindung versorgen. © DPA/Büttner

Bettingen. Vehement hatte sich der Ortschaftsrat Bettingen gegen den geplanten 40 Meter hohen Funkmast auf dem Gelände der Warema im Gewerbegebiet Almosenberg ausgesprochen. Man fürchtet unter anderem, dass dieser einen Präzedenzfall zum Beispiel für hohe Werbepylonen schaffen könne.

In der Sitzung des Ortschaftsrats am Freitagabend im Bürgersaal standen deshalb Thomas Dankowsi, zuständig für Bauordnungsrecht bei der Stadt Wertheim und Daniel Eger, Kommunalbeauftragter der Deutschen Telekom Technik, den Bettinger Bürgern Rede und Antwort.

Bauherr des Masts ist die Deutsche Funkturm GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom. Wie Eger berichtete, habe es bereits im Jahr 2017 ein Verfahren der kommunalen Abstimmung für mögliche Funkmaststandorte gegeben.

In diesem Rahmen sei die Stadt Wertheim damals eingeladen worden, Vorschläge für mögliche Standorte in einem definierten Suchkreis zu machen. Von der Stadt Wertheim sei auf die Anfrage jedoch keine Reaktion erfolgt, so Eger. Ob der Ortschaftsrat damals hinsichtlich der Anfrage von der Stadt um Stellungnahme gebeten wurde, ließ sich in der aktuellen Sitzung nicht abschließend klären. Die Suche nach einem Standort für einen weiteren Mobilfunkmast sei nun intensiviert worden, so Eger.

Grund sei die Pflicht zur Erfüllung von Lizenzauflagen der Bundesnetzagentur. Dabei gehe es primär um die Versorgung die Fahrer auf der Autobahn A3 mit schneller Datenverbindung im Auto und die Optimierung der Versorgung der Wohn- und Industriegebiete sowie des FOC. Hier bestünden Kapazitätsengpässe. Weiter betonte Eger, es gehe um eine Versorgung sowohl im Freien als auch innerhalb von Fahrzeugen und Häusern. Die Investition für einen neuen Funkmast liege bei mindestens 250 000 Euro.

Vorhaben genehmigungsfähig

Auf Frage von Ortsvorsteher Ralf Tschöp erklärte Eger, ein Einspruch der Bettinger gegen den Mast werde den Bau nicht verhindern. Neben Erfüllung der verpflichteten Lizenzauflagen sei man auch anderen Netzbetreibern gegenüber in der Pflicht, da diese den Mast mitnutzen dürfen.

Dankowski erklärte, der Funkmast sei im Gebiet des Almosenbergs genehmigungsfähig, da der Bebauungsplan solche Bauten nicht ausschließe. „Alles was nicht ausgeschlossen ist, ist eingeschlossen“, erläuterte er. Aufgrund der Bauhöhe sei des Vorhaben verfahrenspflichtig im Sinne des Baurechts. Im Grunde spreche nichts dagegen, die Höhenbefreiung für den Mast zu erteilen, da es sich um eine Maßnahme für die Infrastruktur dreht. Man handle auf Basis rechtlicher Regelungen, sagte er weiter. Im Verfahren wäge man alle eingehenden Stellungnahmen ab und entscheide dann auf der rechtlichen Basis.

In einer Präsentation ging Eger auf die Gründe des Ausbaus aus. Von 2010 bis 2020 habe sich die Datenmenge in mobilen Netzen um das 40-Fache erhöht und sie steige weiter exponentiell an. Um die Netzkapazitäten auszubauen, brauche man eine höhere Netzdichte.

Zum Thema Mobilfunk und Beeinträchtigung der Gesundheit, dessen Zusammenhang auch manchen Bettinger Sorgen bereitet, verwies Eger auf eine umfangreiche Studienlage zu den bisher genutzten Frequenzen. Mit dem Ausbau gehe nach der aktuellen wissenschaftlichen Mehrheit keine gesundheitliche Gefahr für Menschen einher.

Die Grenzwerte seien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt und ihre Einhaltung würde sowohl im Genehmigungsverfahren als auch im laufenden Betrieb von der Bundesnetzagentur geprüft. Bei der Grenzwertberechnung beziehe man alle Arten von Funkimmission im Gebiet ein. Am geplanten Standort werden man unter zehn Prozent der erlaubte Grenzwerte ausschöpfen.

Zur Standortwahl erklärte der Vertreter der Telekom, dass eine Nähe der Funkanlage zum Versorgungsziel unerlässlich sei. Neben der Signalreichweite ist auch das Vorhandensein einer Sichtachse vom Standort zum Endgerät wichtig. Hindernisse würden das Signal abschwächen. Daher spiele die Topographie des Standorts eine bedeutende Rolle.

Auf Nachfrage aus dem Rat erklärte Eger, eine Aufrüstung oder Erhöhung des Funkmasts an der Anhöhe Lindelbach sei zur Erfüllung der Lizenzauflagen nicht möglich. Von dort aus sei eine ausreichende Versorgung der A3 nicht möglich. Dies gehe nur mit einem neuen Mast. Ein weiterer Grund für die Höhe des neuen Mastes: Potential für die Antennen weiterer Netzbetreiber zu schaffen. Die Antennen könnten aus technischen Gründen nicht alle auf einer Ebene sein. Weiter erklärte Daniel Eger, auch wenn Warema auf die Anbringung der Richtfunkstrecke verzichten würde, wäre der Mast nicht wesentlich kleiner.

Zum zeitlichen Ablauf sagte er, dass neue Mast bis 2024 in Betrieb sein muss, um die Lizenzauflagen zu erfüllen.

Eger trat auch einem Trugschluss entgegen. Viele gingen davon aus, je weiter der Funkmast entfernt sei, desto weniger sei die Immission für einen Bereich. Dies sei falsch, denn eine größere Entfernung benötige eine stärkere Sendeleistung. 90 Prozent der Strahlenemission gehe übrigens vom Endgerät aus, ergänzte er. Je näher ein Funkmast am zu versorgenden Bereich sei, desto geringer ist die benötigte Funkleistung.

Ortschaftsrätin Ines Ulsamer-Beck verwies darauf, dass Bettingen schon viele Nachteile, beispielsweise eine enorme Belastung durch die A3 und das Gewerbegebiet, hinnehmen müsse. Nun komme der Mast noch dazu.

Bernd Strobel, Vorsitzender der Naturschutzgruppe Bettingen, verwies darauf, dass es noch keine ausreichende Studienlage zur Auswirkung der Funkstrahlung auf Flora und Fauna gebe. Man solle deshalb Vorsicht walten lassen.

Aus Reihen der Bürger wurde erklärt, dass nicht alle Bürger gegen den Mast in geplanter Höhe seien.

Tschöp hoffte in seinem Resümee, das die Stadt Wertheim ihre Zusage einhalten werde, dass man den Mast nicht als Präzedenzfall für weitere Bauten sehen werde.

In der Abstimmung über die Stellungnahme sprachen sich letztlich Ralf Tschöp und Stefan Weiss für den Bau und Ines Ulsamer-Beck sowie Benjamin Henne aufgrund der Bauhöhe gegen den Mast aus.

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